Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 352/2004 vom 20.04.2004

Umweltstandards für Fahrzeuge ab 2008 sofort förderfähig

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat die Empfehlung ausgesprochen, bei der Fahrzeugförderung durch Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz solche Förderanträge besonders zu berücksichtigen, die zukünftige Abgasstandards bereits jetzt umsetzen. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten ab 2008 bzw. 2009 obligatorische Mindestanforderungen für den Abgasstandard (Euro 5). Fahrzeuge, die noch unterhalb dieses Standards bleiben, werden dem so genannten EEV-Standard (erweiterte umweltfreundliche Fahrzeuge) zugerechnet.
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Im Vorfeld der Entscheidung der Verkehrministerkonferenz hatte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich gegen eine derartige Empfehlung ausgesprochen. Nach Auffassung des DStGB ist es in der derzeitigen Haushaltssituation nicht vertretbar, dass die knappen zur Verfügung stehenden Fördermittel für das technische Ausreizen von wünschenswerten Umweltstandards verwendet werden wenn die Gefahr besteht, dass eine Modernisierung der Fahrzeugflotte des öffentlichen Personennahverkehrs, welche die derzeit geltenden Umweltanforderungen einhält, unterbleiben muss. Es wäre besser, die Fahrzeugflotten des ÖPNV zu modernisieren und damit in der Breite zu besserer und umweltfreundlicher Mobilität beizutragen, als nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen mit der modernsten verfügbaren Technik auszustatten.

Az.: III/1 540 - 00

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