Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 60/2004 vom 17.12.2003

Umweltministerkonferenz zu Umweltstandards im ÖPNV

Die Umweltministerkonferenz hat sich für die Einführung Umweltstandards im ÖPNV ausgesprochen, die über die obligatorischen Mindestanforderungen an den europäischen Abgasstandard von 2009 hinausreichen. Die Umweltminister bitten darüber hinaus die kommunalen Spitzenverbände, sich empfehlend für die Berücksichtigung der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Umweltstandards auszusprechen.
Am 19. und 20. November 2003 fand die 61. Umweltministerkonferenz (UMK) in Hamburg statt. Dabei hat die UMK darauf hingewiesen, dass bereits heute Busse für den öffentlichen Personennahverkehr mit Diesel- als auch Erdgasantrieb angeboten werden, welche bereits die anspruchsvollsten europäischen Abgasstandards für schwere Nutzfahrzeuge erfüllen, welche noch über den Anforderungen der ab 2008 bzw. ab 2009 obligatorischen gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen (Euro 5).
Es handelt sich bei diesen Angeboten um die so genannten EEV-Standards (Environmentally Enhanced Vehicel). Die UMK begrüßt, dass der VDV den Abgasstandard EEV als Orientierungsmaßstab für Busse anerkennt und mit den Bus-Herstellern eine freiwillige Vereinbarung zur Einhaltung des Geräuschgrenzwertes von 78 dB(A) getroffen hat.
Ergänzend will die UMK dafür sorgen, dass der EEV-Abgasstandard als Förderkriterium bei der Vergabe von GVFG-Mitteln eingeführt wird. Zusätzlich werden die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, ihrerseits den Städten und Gemeinden zu empfehlen, den Abgasstandard EEV bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie bei der Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen zu berücksichtigen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Anstrengungen der Verkehrsunternehmen, umweltfreundliche öffentliche Verkehrsangebote zur Verfügung zu stellen. Begrüßt weiterhin jede Anstrengung, bei zukünftigen Planungen und Beschaffungen von Gütern oder Dienstleistungen den Aspekt der Umweltfreundlichkeit als einen Aspekt nachhaltigen Verwaltungshandelns zu stärken. Er verweist allerdings auch auf die Verantwortung der Städte, Gemeinden und Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr, die jeweilige Haushaltslage bei der Angebotsgestaltung zu berücksichtigen.

Az.: III 154 - 00

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