Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 392/2016 vom 23.05.2016

Umweltgutachten 2016 pro Raum für Wildnis in Deutschland

Umweltministerin Barbara Hendriks hat am 10.05. 2016 das neue Hauptgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) entgegengenommen. Das Gutachten, das der SRU-Vorsitzende Prof. Dr. Martin Faulstich überreichte, trägt den Titel „Impulse für eine integrative Umweltpolitik“.

Im Kapitel 5 „Mehr Raum für Wildnis in Deutschland“ begrüßt der SRU ausdrücklich das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie, dass sich bis 2020 auf mindestens 2 % der deutschen Landesfläche Wildnis entwickeln soll. Nach Auffassung des SRU kann dies aber nur erreicht werden, wenn insbesondere die Bundesländer engagiert und zügig die notwendigen Flächen bereitstellen und sichern. Der SRU empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Es muss klar definiert werden, unter welchen Bedingungen Gebiete einen Beitrag zum 2 %-Wildnisziel der nationalen Biodiversitätsstrategie leisten. Diese Anforderungen müssen verbindliche Kriterien zur Mindestgröße und Unzerschnittenheit enthalten sowie einen ergebnisoffenen Prozessschutz festschreiben.
  • Die bereits vorhandenen und langfristig gesicherten Wildnisgebiete in Deutschland müssen bilanziert werden.
  • Im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz (BFN) wurden bereits potenziell geeignete Wildnisflächen identifiziert. Im nächsten Schritt müssen nun diejenigen Flächen ausgewählt werden, die sowohl naturschutzfachlich als auch unter praktischen Gesichtspunkten (z. B. Eigentumsverhältnisse, umgebende Landschaft, Ausgangszustand) für Prozessschutz infrage kommen.
  • Menschliche Eingriffe in natürliche Dynamiken sollten soweit wie möglich unterbleiben. Dazu zählen nach Auffassung des SRU auch das Wildtiermanagement und die gezielte Bekämpfung von gebietsfremden Arten. Lediglich in einer Übergangsphase nach der Einrichtung eines Wildnisgebietes können bestimmte Eingriffe sinnvoll sein.
  • Der Staat hat als Eigentümer großer Flächen eine besondere Verantwortung. Das 2%-Wildnisziel kann nur erreicht werden, wenn Bund und Länder ausreichende Flächen bereitstellen. Darüber hinaus sollten Naturschutzorganisationen und —stiftungen beim Erwerb von Flächen und der Finanzierung der Folgekosten durch öffentliche Gelder unterstützt werden.

Der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ lehnt die vom Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz geplanten Wildnisgebiete und Totalreservate in Deutschland ab. Der Ausschuss hat auf seiner letzten Sitzung am 23. November 2015 in Burbach insbesondere kritisiert, dass das  BMUB und BFN die Frage nach Kosten und Finanzierung völlig ausblendet und fordert zunächst die Bestimmung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. Informationen zum SRU und das aktuelle Gutachten finden sich im Internet unter www.umweltrat.de .

Az.: 26.1

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