Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 642/2013 vom 17.09.2013

Umweltbundesamt zur dezentralen Energieversorgung

Energieautarke Lösungen einzelner Städte und Gemeinden, mit denen sie die Stromerzeugung und -versorgung vor Ort selbst übernehmen, sind laut einer Studie nur im Einzelfall für die künftige Umstellung der Energieversorgung geeignet. Eine tragfähige, regenerative Energieversorgung ganz Deutschlands lasse sich mit diesem Konzept nicht erreichen. Eine gute Vernetzung von Städten und Gemeinden sei für die Energiewende jedoch unverzichtbar. Hierdurch ließen sich Schwankungen in der Versorgung mit erneuerbaren Energien gut ausgleichen und Standort-Vorteile nutzen.

Die lokale Energieerzeugung trage bereits zu einem erheblichen Anteil an der auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung bei. Aus kommunaler Sicht ist die dezentrale Energieerzeugung ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Gleichzeitig muss die Stromerzeugung vor Ort auch auf die vorhandenen Netzstrukturen abgestimmt und die Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Anlagenbetreiber sollten dabei künftig mehr Verantwortung zukommen.

Das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Gutachten untersucht die technisch-ökologische Machbarkeit einer Energieversorgung für das Jahr 2050 in welcher der Strom innerhalb von kleinräumigen, dezentralen Strukturen wie Städten, Stadtteilen oder Gemeinden jeweils autark produziert wird. Das UBA untersucht derzeit die unterschiedlichen Möglichkeiten, die bestehen, um die Stromversorgung in Deutschland komplett auf erneuerbare Energien umstellen zu können.

Hintergrund

Das Gutachten untersuchte für ländliche Gemeinden und Stadtteile in Ballungsräumen, ob und unter welchen Bedingungen die Schaffung autarker Energieinseln möglich wäre. Für das Jahr 2050 wurden dafür zwei exemplarische Siedlungsstrukturen modelliert: ein „Dorf“ in ländlicher Umgebung mit niedriger Einwohnerdichte sowie ein „Stadtteil“ mit hoher Bebauungs- und Einwohnerdichte. Diese Strukturen wurden jeweils an einem Standort in Nord- und Süddeutschland untersucht, um die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen abzubilden, die sich auch auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auswirken, insbesondere auf Solar- und Windkraft. Die untersuchten Gebiete sind weder untereinander noch nach außen hin über Stromleitungen vernetzt. Zur Deckung des jeweiligen Strombedarfs werden ausschließlich die vor Ort vorhandenen Potenziale der erneuerbaren Energien genutzt, was mit der Notwendigkeit von Elektrizitätsspeichern einhergeht. In den Simulationen wurde unter anderem der Anteil der Elektromobilität am Individualverkehr oder die installierte Erzeugungsleistung der einzelnen Technologien variiert. Grundlage sind Modellannahmen zu Stromproduktion und -verbrauch, zur Energieeffizienz und umfangreiche Wetterdaten.

Ergebnisse der Studie

Die lokale Erzeugung habe laut der Studie in jedem Fall einen beachtlichen Anteil an einer Komplettversorgung mit erneuerbaren Energien. Dabei sei die „lokale Autarkie“ als Konzept in Einzelfällen unter günstigen Bedingungen umsetzbar. Denkbar sei dies etwa bei entlegenen Ortschaften oder Inseln. Der Strom für Gewerbebetriebe und Industrie sei auf diese Weise aber nicht sicherzustellen. Für Stadtteile in großen Siedlungsgebieten sei eine Energieautarkie überhaupt nicht machbar. Notwendig wären für Energieinseln demnach vor allem Stromspeicher, die aber bislang nicht wirtschaftlich seien. Für eine tragfähige regenerative Energieversorgung ganz Deutschlands eigne sich dieses Konzept daher nicht. Die Umstellung auf eine komplett autarke Energieversorgung für ländliche Gemeinden in Norddeutschland sei einfacher als für süddeutsche Kommunen auf dem Land. Die Autarkie funktioniere aber nur, wenn der private Strombedarf inklusive der Energie für Elektroautos berücksichtigt werde.

Dabei müsse anerkannt werden, dass das Transportnetz für Strom ein wesentlicher Bestandteil zum Erreichen einer vollständig regenerativen Energieversorgung für Deutschland sei. Trotzdem sei die Stromerzeugung vor Ort ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Städte und Gemeinden können mit dezentraler Energieerzeugung zu maßgeblichen Akteuren der Energiewende werden.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine gute Vernetzung von Städten und Gemeinden für die Umstellung der deutschen Stromversorgung auf erneuerbare Energien unverzichtbar ist. Die Einbindung lokaler Erzeugungsstrukturen in ein übergeordnetes Netz sei aber für ein effizientes, vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem in Deutschland unerlässlich. Hierdurch ließen sich der Studie zufolge nicht nur Schwankungen in der Versorgung mit erneuerbaren Energien gut ausgleichen, sondern auch Standort-Vorteile nutzen: Es könne beispielsweise Windstrom von der Küste in die Industriezentren im Westen und Süden Deutschlands transportiert werden. Außerdem solle das Umland in jedem Fall dazu herangezogen werden, Städte mit Energie zu versorgen, solange es dort einen Überschuss an Ökostrom gebe.

Die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Modellierung einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugung im Jahr 2050 in autarken, dezentralen Strukturen“ ist unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4572.html abrufbar.

Anmerkung

Aus der Studie geht hervor, welch großes Potenzial in Städten und Gemeinden steckt, um die künftige Energielandschaft zu gestalten und die Bürger vor Ort mitzunehmen. Die dezentralen Energieerzeugungs- und Versorgungsstrukturen haben erhebliche Bedeutung für die Umstellung der Energieversorgung und lassen Städten und Gemeinden eine zentrale Rolle in der Energiewende zukommen. Zugleich wird deutlich, dass die Energiewende nicht nur rein lokal funktionieren wird. Den Ausbau erneuerbarer Energien ohne die Folgen für die Netzstrukturen und die Sicherung der Kraftwerkskapazitäten zu betrachten, kann auf Dauer nicht zielführend sein. Die Energieerzeugung vor Ort ist daher stets in einem Gesamtkontext zu betrachten. Eine überörtliche intelligente und effiziente Vernetzung ist hierfür unerlässlich. Insgesamt müssen alle beteiligten Akteure, d.h. Bund, Ländern, Wirtschaft, Kommunen und Bürger künftig stärker zusammenarbeiten.

Az.: II/3 811-00/8

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