Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 605/1998 vom 05.11.1998

Umstellung auf den Euro in Städten und Gemeinden

Die Geschäftsstelle hatte das Ministerium für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme zu einigen noch nicht abschließend geklärten Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro gebeten. Dies bezog sich zum einen auf Einzelfragen der deklaratorischen Umstellung von Abgabensatzungen und zum anderen auf die Behandlung von Geboten im Rahmen von Ausschreibungen, welche auf Euro lauten.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 13.10.1998 (Az.: III B 3 – 5/11-3731/98) hierzu wie folgt Stellung genommen:

"Die Umstellung auf den Euro erfolgt mit konstitutiver Wirkung durch Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 03. Mai 1998 über die Einführung des Euro. Aufgrund dieser EU-rechtlichen Vorgabe werden am Ende der Übergangszeit zum 01.01.2002 alle Rechtsinstrumente, d.h. Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und Verträge, in denen auf DM-Beträge Bezug genommen wird, auf Euro umgestellt. An die Stelle eines ausgewiesenen DM-Betrages tritt d.h. ipso iure der dem amtlichen Umrechnungskurs entsprechende Euro-Betrag. Dies gilt auch für kommunale (Abgaben-)Satzungen.

Sofern zur Erreichung glatter Euro-Beträge Rundungen durchgeführt werden sollen, was aus Gründen der Praktikabilität häufig erforderlich sein wird, ist jeweils eine Einzelsatzungsänderung notwendig. Diese Satzungsänderung stellt keine rein redaktionelle Änderung dar, da durch die Auf- oder Abrundung eine materielle Mehr- oder Minderbelastung der Bürger entsteht. Dementsprechend bedarf die Neufestsetzung glatter Euro-Beträge der politischen Entscheidung der jeweiligen kommunalen Vertretungen sowie der Satzungsänderung mit allen erforderlichen Verfahrensschritten und Förmlichkeiten.

Soweit indes auf eine entsprechende Glättung bzw. Änderung des neuen Euro-Betrages (zunächst) verzichtet werden soll, hat eine Umstellung von (Abgabe-)Satzungen auf den Euro nach dem 01.01.2002 rein deklaratorische Wirkung, ohne dass der Regelungsinhalt der Satzungen geändert wird. In solchen Fällen einer wertgleichen Umstellung auf den Euro halte ich – in Übereinstimmung mit Ihnen – eine formlose Bekanntmachung des umgestellten Satzungstextes für ausreichend.

Auch stimme ich Ihnen zu, dass eine vollständige Umstellung von Abgabesatzungen auf den Euro vor dem 01.01.2002 aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich ist.

Schließlich teile ich auch Ihre Auffassung, dass während der Übergangszeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2001 Ausschreibungen und Angebote sowohl in D-Mark als auch in Euro möglich sind. Es widerspräche dem Grundsatz "kein Zwang, keine Behinderung", wenn kommunale Auftraggeber in der Übergangszeit forderten, dass Angebote nur in D-Mark eingereicht werden können. Auch wäre es mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht vereinbar, wenn ein möglicherweise günstiges Angebot nur deshalb von vornherein ausgeschlossen bliebe, weil es auf Euro-Beträge Bezug nimmt. Unbenommen bleibt es den Gemeinden, mögliche Bieter auf freiwilliger Basis um eine Abgabe der Angebote in D-Mark zu bitten."

Die Geschäftsstelle teilt die Rechtsauffassung des Ministeriums und empfiehlt den Städten und Gemeinden, entsprechend zu verfahren.

Az.: IV/1 960-00

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