Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 100/2018 vom 23.01.2018

Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz

Die EU und ihre Mitgliedstaaten machen bei der Umsetzung des Paris-Abkommens Fortschritte. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent sinken. Der erste Teil der Umsetzung war die Reform des Emissionshandels für Industrie und Energiewirtschaft. Der zweite Teil ist die Aufteilung des Ziels auf die einzelnen Mitgliedstaaten in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden. Am 17.01.2018 haben die EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter einem Kompromiss mit dem EU-Parlament hierzu zugestimmt.

Für Deutschland sieht die Verordnung das Ziel vor, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Dieses Ziel ist nicht direkt vergleichbar mit dem europäischen Gesamtziel von 40 Prozent gegenüber 1990, da sich das Bezugsjahr unterscheidet und die betroffenen Sektoren nur etwa die Hälfte der deutschen Emissionen ausmachen. Das deutsche Ziel entspricht aber im Kern den Anforderungen des Klimaschutzplans 2050, der für 2030 ein Minderungsziel von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht.

Jeder Mitgliedstaat erhält im Rahmen der Zielverteilungsverordnung einen verbindlichen Klimaschutzpfad, der bei einem nationalen 2030-Ziel endet. Die Ziele werden vor allem auf der Grundlage des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf verteilt.

Jeder Mitgliedstaat kann bei der Erfüllung seiner Ziele unterschiedliche Flexibilitäten nutzen und zum Beispiel die Übererfüllung anderer Mitgliedstaaten kaufen oder begrenzt Emissionsgutschriften aus Wäldern und Böden nutzen. Deutschland hatte sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass diese Flexibilitäten so ausgestaltet werden, dass sie nicht die Erreichung des EU-Klimaziels für 2030 infrage stellen.
Am 24. Januar 2018 entscheidet das Europäische Parlament über die Zielverteilungsverordnung. Danach muss das Ergebnis noch formal vom EU-Ministerrat bestätigt werden.

Az.: 23.1.7-001/003 gr

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