Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 155/1996 vom 05.04.1996

Umsetzung des ifo-Gutachtens im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1996/ Solidarbeitragsgesetzes 1996

Mit der nachfolgend abgedruckten gemeinsamen Eingabe des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 06.03.1996 haben wir mit Blick auf die zweite Lesung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1996/Solidarbeitragsgesetzes 1996 am 13.03.1996 nachhaltig deutlich gemacht, im Rahmen der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs des GFG 1996 keine Entscheidung über die vorgeschlagenen Strukturveränderungen zu treffen. So haben wir insbesondere darauf hingewiesen, daß die vom Ausschuß für Kommunalpolitik am 07.02.1996 durchgeführte Anhörung zum Gutachten "Der kommunale Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen" des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung ausweislich der Ausführungen im Ausschußprotokoll (LT-Drs. 12/162) sehr unterschiedliche Bewertungen und Meinungsäußerungen der Sachverständigen, insbesondere der Wissenschaftler, erbracht hat. Die im Rahmen der Anhörung am 07.02.1996 vorgebrachten kritischen Äußerungen gegenüber dem Gutachten des ifo-Instituts zwingen nach Einschätzung des NWStGB und des Landkreistages NW dazu, weitere eingehende gutachtliche Untersuchungen vorzunehmen und eine Entscheidung über Veränderungen der Struktur des Finanzausgleichs nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen.

Der Text der gemeinsamen Eingabe lautet wie folgt:

"Am 13. März d. J. wird in zweiter Lesung über den o.a. Gesetzentwurf abgestimmt. Im Rahmen der Vorlage des Ausschusses für Kommunalpolitik an den Haushalt- und Finanzausschuß zum o.a. Gesetzentwurf (Drs. 12/440) wird vorgeschlagen, einige Vorschriften des o.a. Gesetzentwurfs zu modifizieren, um in einem ersten Schritt Strukturveränderungen im Finanzausgleichssystem auf der Grundlage des Gutachtens des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung vorzunehmen.

Diese beabsichtigten Strukturveränderungen im Finanzausgleich Nordrhein-Westfalen gehen einseitig zu Lasten des kreisangehörigen Raumes. Nach den uns vorliegenden Berechnungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik bewirken die in drei Stufen zu vollziehenden Änderungen eine Umverteilung von rd. 670 Mio DM allein im Zeitraum von 1996 bis 1998 aus dem kreisangehörigen Raum zugunsten des kreisfreien Raums. Mit schlimmsten Befürchtungen sehen wir die negativen Auswirkungen insbesondere auf die Struktur der Finanzsituation der Mittelstädte, die bis weit in das Jahr 2000 hinein die Zeche für die Umsetzung der Empfehlungen des ifo-Gutachtens zu zahlen hätten. Hinzu kommt, daß die mit der Umsetzung des Gutachtens beabsichtigte Umverteilung die Finanznot der großen Kommunen kaum verbessern, gleichzeitig aber einen Großteil der Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Bereich in den finanziellen Ruin treiben würde.

Vor diesem Hintergrund hätten die Empfehlungen des ifo-Gutachtens einer gründlichen und sorgfältigen Überprüfung bedurft. So hat die vom Ausschuß für Kommunalpolitik am 07.02.1996 durchgeführte Anhörung zum Gutachten "Der kommunale Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen" des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung ausweislich der Ausführungen im Ausschußprotokoll (Drs. 12/162) sehr unterschiedliche Bewertungen und Meinungsäußerungen der Sachverständigen, insbesondere der Wissenschafler, erbracht. Demgegenüber hat Innenminister Kniola bereits im Rahmen der Abschlußsitzung der Kommission zur Umsetzung der Empfehlungen des ifo-Gutachtens am 12.01.1996 die nunmehr beabsichtigten Strukturveränderungen im Finanzausgleichssystem auf der Grundlage des Gutachtens des ifo-Instituts vorgeschlagen.

Die im Rahmen der Anhörung am 07.02.1996 vorgebrachten kritischen Äußerungen gegenüber dem Gutachten des ifo-Instituts zwingen unserer Einschätzung nach dazu, weitere eingehende gutachtliche Untersuchungen vorzunehmen und eine Entscheidung über Veränderungen der Struktur des Finanzausgleichs nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen. So ist von der Mehrzahl der Sachverständigen in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gebracht worden, daß die Empfehlungen des Gutachtens aus systematischen und methodischen Gründen sowohl bei der Bedarfsermittlung als auch bei der Steuerkraftermittlung erheblichen Zweifeln unterliegen und aus wisschenschaftlicher Sicht keineswegs zwingend, eher ausgesprochen kritisch zu beurteilen sind (vgl. insbesondere die Ausführungen von Dr. Martin Junkernheinrich, Institut für Wirtschaftsforschung, Halle, - Seite 46 - 50, Seite 63 des Ausschußprotokolls -; Gerhard Micosatt, Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung, Bottrop - Seite 50 - 53 des Ausschußprotokolls -; Dipl.-Volkswirt Hans Philipp Kommer, Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW, Seite 14 - 17, Seite 37 - 39 des Ausschußprotokolls; Prof. Dr. Friedel Brückmann, Gießen, Seite 53 - 55, Seite 65 des Ausschußprotokolls -).

Wir würden es bedauern, wenn die beabsichtigten Strukturveränderungen des Finanzausgleichs erneut einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werden müßten. Aus diesem Grund bitten wir nachhaltig darum, im Rahmen der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs des GFG 1996 keine Entscheidung über die vorgeschlagenen Strukturveränderungen zu treffen."

Az.: V/1-902-17/0

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search