Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 127/2010 vom 26.02.2010

Umsetzung der Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen

Vor dem Hintergrund des Entwurfes der Landesregierung zur Änderung der Landesverfassung zur Umsetzung der „Schuldenbremse“ haben wir mit Mitteilungsbeitrag Nr. 14/2010 vom 05.01.2010 über den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung mit dem Ziel der Umsetzung einer gleichartigen Schuldenregelung in Nordrhein-Westfalen (LT-Drs. 14/9259) unterrichtet. Der Entwurf der Landesregierung sieht ein strukturelles Neuverschuldungsverbot nur für das Land selbst vor und beinhaltet damit die Gefahr, dass das Land versucht sein könnte, zur Einhaltung des nur für es selbst geltenden Verschuldungsverbotes den kommunalen Finanzausgleich als Dispositionsmasse zu behandeln und Schulden auf die Kommunen „wegzudrücken“.

Obwohl sich die Anzeichen dafür mehren, dass die für die vorgesehene Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr erreicht werden wird, hat am 25.02.2010 eine öffentliche Anhörung vor dem Landtag stattgefunden.

In der Anhörung wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass den Kommunen Nordrhein-Westfalens zumindest eine verfassungsrechtlich abgesicherte und abwägungsfeste finanzielle Mindestausstattung zu gewährleisten ist, die ihnen die Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben und den unter Anlegung des Maßstabes des Art. 28 GG gebotenen Raum zur Erledigung freiwilliger Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht.

Den im Vorfeld der Anhörung seitens des Landtages übersandten Fragenkatalog haben die kommunalen Spitzenverbände mit Stellungnahme vom 22.02.2010 beantwortet. Die Stellungnahme ist im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Landeshaushalt > Schuldenbremse abrufbar.

Az.: IV 904-02/2

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