Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 680/2001 vom 20.11.2001

Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlaß vom 09.10.2001 das Verfahren zur Feststellung und zum Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen/Hunderhaltern der Gruppe der sogenannten 20er/40er-Hunde gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 LHV NRW festgelegt. Der Erlaß regelt das Verfahren in erster Linie für diejenigen Hundehalterinnen und Hunderhalter, die nicht gemäß § 3 Abs. 2 LHV NRW bereits deshalb als sachkundig gelten, da sie seit mehr als 3 Jahre Hunde halten und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfaßten Vorkommnissen gekommen ist. Diese Hundehalter brauchen dies lediglich der zuständigen Behörde schriftlich zu versichern, wobei in Zweifelsfällen die Tierärztinnen/Tierärzte nach ihren Praxisunterlagen Bescheinigungen ausstellen können.

Der Erlaß enthält hinsichtlich des Verfahrens Aussagen zum Ablauf, d.h. zum Informationsgespräch zur LHV NRW, zu den personellen Voraussetzungen der Tierärztinnen und Tierärzte sowie zu den Kosten des Verfahrens. Daneben ist ein Muster der Bescheinigung der Sachkunde als Anlage beigefügt.

Der Erlaß ist im Intranet des StGB NRW unter "Fachinformation und Service" "Recht und Verfassung" "Landeshundeverordnung" abrufbar.

Az.: I/2 100-00/2

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