Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 144/2005 vom 18.01.2005

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Dr. Harald Friedrich, hat in einem Antwortschreiben vom 23.12.2004 an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Stellung genommen.

Der DStGB hatte zuvor mit Schreiben vom 13.12.2004 an den Vorsitzenden der LAWA darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der im Zuge der anstehenden fachlichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführenden „Bestandsaufnahmen“ zunehmend Stimmen in der Öffentlichkeit laut werden, wonach der EU-Kommission seitens der Bundesrepublik Deutschland im März 2005 gemeldet werden soll, dass sich im bundesweiten Durchschnitt rund 89 % der Oberflächengewässer in Deutschland in einem „schlechten Zustand“ befinden. Hieraus werde zunehmend der Schluss gezogen, dass die absolute Mehrheit der Oberflächengewässer in Deutschland umfangreich und somit kostenintensiv saniert werden müssten. Der DStGB hat deshalb in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine solche Schlussfolgerung in keiner Weise sachgerecht ist und den tatsächlichen Gewässerzustand insbesondere in den Kommunen in falscher Weise widerspiegelt. Zwar würden sich die Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung in Deutschland zukünftig nicht mehr vorrangig an den Emissionsgrenzwerten der „Abwasservorschriften“, sondern an den Qualitätszielen der Wasserrahmenrichtlinie orientieren. Hieraus lasse sich aber jedoch – so der DStGB - nicht abzuleiten, dass bereits mit einer ersten Bestandsaufnahme bedeutsame und kostenintensive Vorentscheidungen für die zukünftige Gewässerbewirtschaftung in Deutschland getroffen werden können und sollen.

Nach dem Verständnis der EU-Kommission beinhaltete der im März 2005 vorzulegende Bericht nämlich keine Einschätzung der Qualität der Oberflächengewässer. Vielmehr solle es sich bei der Bestandsaufnahme lediglich um eine erste „vorläufige“ Einschätzung handeln, ob die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie, das heißt die Erreichung eines guten Zustandes des Gewässers, im Jahr 2015 nach derzeitigem Kenntnisstand wahrscheinlich ist oder nicht. Diese Gefährdungseinschätzung solle im Weiteren jedoch – beispielsweise durch ein entsprechendes Gewässermonitoring – konkretisiert und ergänzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der DStGB den Vorsitzenden der LAWA dringend gebeten, zukünftig dafür Sorge zu tragen und auch gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren, dass die für den Bericht 2005 durchzuführende Bestandsaufnahme lediglich eine erste vorläufige Beurteilung des Gewässerzustandes darstellt und hervorgehoben, dass die Bestandsaufnahme daher gegenüber den Kommunen nicht als Grundlage für (erste) kostenintensive Gewässerbewirtschaftungsmaßnahmen beziehungsweise verbindliche Bewirtschaftungsauflagen für die Gewässerunterhaltung herangezogen werden kann.

Der Vorsitzende der LAWA hat nunmehr wie folgt geantwortet:

„haben Sie Dank für Ihre Anfrage, zu der ich nachfolgend gerne Stellung nehmen werde, soweit mir dies möglich ist.

Wie Sie richtig ausführen, werden in der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zum Teil nicht sachgerecht kommuniziert. Dieses Problem ist mir und meinen Länderkollegen sehr bewusst. Wir bemühen uns dabei - soweit als möglich - um Richtigstellung und Versachlichung der Diskussion. Dass dies nicht immer gelingt, insbesondere dann nicht, wenn aus bestimmten Eigeninteressen anderslautend diskutiert wird, werden Sie verstehen.

Die LAWA hat im Sommer einvernehmlich beschlossen, dass zum Beispiel bezüglich der Bestandsaufnahme nicht der aus dem Englischen übernommene Begriff "Gefährdungsabschätzung / risk assessment" verwendet wird, sondern mit den Begriffen "Zielerreichung wahrscheinlich (Stand 2004), Zielerreichung unklar (Stand 2004), Zielerreichung unwahrscheinlich (Stand 2004)" gearbeitet wird. Die LAWA hat im Übrigen an dem von Ihnen zitierten Strategiepapier der EU-Kommission wesentlich mitgewirkt und es gibt keinen Dissens zu diesem Papier der Kommission.

Es ist richtig, dass die Mehrzahl der Gewässer in Deutschland nach der erstmaligen Einschätzung das Regelziel der Wasserrahmenrichtlinie, den guten ökologischen und den guten chemischen Zustand (bzw. beim Grundwasser den guten chemischen und den guten mengenmäßigen Zustand), derzeit nicht erreichen bzw. die vorhandene Datenlage und die vorhandenen Bewertungsgrundlagen eine Einschätzung der Zielerreichung nicht zulassen. Dabei ist zu beachten, dass primär Defizite in der Gewässerstruktur festgestellt wurden.

In den nächsten Umsetzungsschritten werden zum einen die Ergebnisse dieser ersten Einschätzung in einem WRRL-konformen Monitoring zu validieren sein. Zum anderen werden die Bundesländer in den folgenden Jahren intensiv und einzelfallbezogen prüfen, an welchen Gewässern aus welchen Gründen ggf. vom Regelziel abweichende Umweltziele oder Fristverlängerungen akzeptiert werden können. Bei diesem Abwägungsprozess kommt den übrigen ökologischen Belangen und den sozio-öknomischen Belangen eine sehr große Bedeutung zu.

Erst auf Basis dieses - transparent zu kommunizierenden - Abwägungsprozess kann es zu einer Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen kommen.“

Die Initiative des DStGB reiht sich nahtlos in die vom StGB NRW im Jahr 2004 bereits mehrfach erhobene Forderung ein, dass im Rahmen der Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer in NRW ein ständiger Abgleich mit den anderen Bundesländern und den anderen EU-Mitgliedsstaaten (insbesondere Belgien, Niederlande) erforderlich ist. Nur auf diese Weise kann bereits bei der durchzuführenden Bestandsaufnahme ein einheitlicher Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie europaweit und in Deutschland sichergestellt werden. Diese Verfahrensweise ist zuletzt auch noch einmal gegenüber dem Landtag NRW in der Stellungnahme vom 11.1.2005 zur Änderung des Landeswassergesetzes NRW deutlich herausgestellt worden. Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie berichten.


Az.: II/2 22-20 qu/g

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