Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 226/2009 vom 02.03.2009

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2009

Die Geschäftsstelle weist nochmals auf folgenden Verfahrensstand zur Umsetzung der EU-WRRL in NRW hin: Das Umweltministerium NRW hat am 22.12.2008 die Entwürfe eines Bewirtschaftungsplanes und eines Maßnahmenprogramms vorgelegt. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sollen bis zum 22.12.2009 endgültig fertig gestellt werden (§ 2 d Abs.5 Satz 1 LWG NRW). Entsprechend der landesgesetzlichen Vorgabe in § 2 g LWG NRW wird nunmehr im Jahr 2009 die Öffentlichkeit informiert und es besteht die Möglichkeit, sich bis zum 21.6.2009 zu den Entwürfen zu äußern (§ 2 g Abs. 5 LWG NRW). Einzelheiten zu den Entwürfen können unter anderem im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden. Auf der Grundlage der bis zum 21.6.2009 eingegangenen Stellungnahmen wird der Bewirtschaftungsplan anschließend bis zum 22.12.2009 verbessert. Ab diesem Zeitpunkt ist er dann für die Behörden verbindlich. Grundlage für die Entwürfe ist die Bestandsaufnahme in Nordrhein-Westfalen über die Gewässergüte (abrufbar unter: www.flussgebiete.nrw.de). Aufbauend darauf sind im Jahr 2008 an über 300 sog. runden Tischen unter der Federführung der Bezirksregierungen mit der Fachöffentlichkeit Maßnahmen an Gewässern erörtert worden, die geeignet sind, die Gewässergüte zu verbessern (§ 2 d Abs. 1 Satz 2 LWG NRW).Zu der sog. Fachöffentlichkeit gehörten insbesondere Vertreter der Städte und Gemeinden, der Kreise, der Wasserverbände, der Landwirtschaft, der Waldbauern und Grundbesitzer, der Naturschutzverbände, der Fischerei sowie von Industrie und Gewerbe.
Grundlegend ist festgestellt worden, dass im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen insbesondere Maßnahmen der Gewässermorphologie dazu beitragen können, die Gewässergüte zu verbessern. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (z.B. Einbau von Fischaufstiegen, Renaturierung von begradigten Gewässern durch Wiedereinbau von Links-Rechts-Schleifen). Dabei soll eine „Trittstein-Methode“ angewandt werden, die im Grundsatz beinhaltet, dass an den Gewässern an solchen Stellen Maßnahmen durchgeführt werden, wo der größte positive Effekt zur Verbesserung der Gewässergüte erreicht werden kann. Ziel ist es bis zum Jahr 2027 die nordrhein-estfälischen Fluss- und Bachlandschaften überall dort, wo es möglich ist, wieder in einen natürlichen Zustand zu versetzen. Hierzu sind Maßnahmen an rund 2.200 Gewässerkilometern vorgesehen. Bis zum Jahr 2027 sollen mindestens 40 % der Gewässer wieder einen ursprünglichen Zustand erreichen. Bei den übrigen 60 % sollen die ökologischen Potenziale so weit wie möglich entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch sog. Wasserkörper-Steckbriefe (abrufbar unter: www.flussgebiete.nrw.) erarbeitet, aus denen „fluss- bzw. bachgenau“ entnommen werden kann, an welchen Gewässern (Fluss, Bach) mit Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte angesetzt werden soll. Es besteht die Möglichkeit auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de bezogen auf die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde und das betreffende Gewässer sich einen detaillierten Überblick über den Gewässer-Zustand und die Plattform angedachter Maßnahmen zu verschaffen. Bei der Auswahl der möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte ist auch ein sog. Baseline-Szenario entwickelt worden. Hintergrund dieses Baseline-Szenario war, dass unter anderem im Bereich der Punktquellen bezogen auf die kommunale Abwasserbeseitigung zusammengestellt worden ist, welche Maßnahmen bereits in den Abwasserbeseitigungskonzepten der abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden festgelegt worden sind, die positive Auswirkungen auf die Gewässergüte haben werden. Diese gesichteten Maßnahmen in den Abwasserbeseitigungskonzepten der Städte und Gemeinden sind damit ein erste grundlegende Plattform zur Verbesserung der Gewässergüte im Bereich der Punktquellen.
Insgesamt wurde im Hinblick auf die Abwasserbeseitigung aber auch festgestellt, dass in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahrzehnten ein sehr guter Stand bezogen auf die Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte bereits erreicht worden ist, so dass der künftige Schwerpunkt von Maßnahmen in erster Linie im Bereich der Verbesserung der Gewässerstrukturgüte liegt. Gleichwohl sollten die Städte und Gemeinden darauf achten, dass auch im Bereich der Abwasserbeseitigung im Entwurf des Bewirtschaftungsplanes/ Maßnahmenprogramms grundsätzlich Maßnahmen vorgesehen sind. Hierzu gehört z.B. die Herausnahme von Fremdwasser (u.a. Grund- und Drainagewasser) aus dem öffentlichen Kanalnetz sowie die Vorbehandlung von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen vor der Einleitung in ein Gewässer. Gleichwohl wird im Entwurf zum Bewirtschaftungsplan auch anerkannt, dass bei der Notwendigkeit der Regenwasservorbehandlung noch Klärungsbedarf besteht. Hier geht es zum einen darum zu prüfen, ob überhaupt Maßnahmen erforderlich sind, wenn etwa andere Verursacher von Gewässerbelastungen erheblich größere, positive Effekte für die Gewässergüte durch Maßnahmen bewirken können. Zum anderen geht darum herauszuarbeiten, welche kostengünstigen Maßnahmen der Regenwasserbehandlung denkbar sind und alle Einleiter von Regenwasser in Gewässer in den Blick zu nehmen. Hierzu gehören auch Direkteinleiter in Gewässer, die das Regenwasser von ihren Grundstücken nicht über gemeindliche Regenwasserkanäle ableiten wie z.B. Gewerbebetriebe, die ihr Regenwasser direkt in einen angrenzenden Fluss einleiten oder Straßenbaulastträger, die das Straßenoberflächenwasser direkt in ein Gewässer einleiten. Hier sind alle Verursacher mit ihren jeweiligen Verursacherbeiträgen gleichzeitig in den Blick zu nehmen.
Unabhängig davon dienen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur wie etwa der Renaturierung von begradigten Gewässern nicht nur dazu, den Lebensraum für die Tiere und Pflanzen in den Gewässern zu verbessern, sondern Struktur-Maßnahmen an Gewässern können zugleich auch dem Hochwasserschutz dienen, weil das Wasser in begradigten Gewässern schneller fließt als in Gewässern mit renaturierten Links-Rechts-Schleifen. Außerdem können derartige Maßnahmen auch den positiven Nebeneffekt haben, dass etwa Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung (§ 87 LWG NRW) wie z.B. der Bau von Regenrückhaltebecken nicht erforderlich werden, weil ein Gewässer mit Links-Rechts-Schleifen eine größere Wassermenge aufnehmen kann als ein begradigtes Gewässer.
Schließlich hat das Land NRW auch angekündigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur umfassend zu fördern, in dem z.B. Maßnahmen des Gewässerausbaus (§ 89 LWG NRW), wozu auch die Renaturierung von begradigten Gewässerstrecken gehört, bis zu 80 % mit Landesmitteln gefördert werden sollen. Im Hinblick auf die verbleibende Restfinanzierung von 20 % sind ebenfalls neue Finanzierungswege angedacht. So gehen die Überlegungen dahin, dass etwa der naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zukünftig durch Maßnahmen an Gewässern erfolgen kann, d.h. naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen gezielt zur Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt werden. Das Land NRW beabsichtigt im Jahr 2009 10 Millionen Euro und ab dem Jahr 2010 50 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellen. Damit stünden im Jahr 2009 40 Millionen Euro und ab dem Jahr 2010 insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Im Verlauf des Jahres 2009 wird es nun darum gehen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm endgültig bis zum 22.12.2009 (§ 2 d Abs. 1 LWG NRW) auf den Weg zu bringen. Hierzu ist nach § 2 d Abs. 1 Satz 1 LWG NRW auch das Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages herzustellen. Die im ersten Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmen sind nach § 2 d Abs. 6 Satz 1 LWG NRW sodann für die nordrhein-westfälischen Anteile der in § 2 b LWG NRW genannten Flussgebietseinheiten bis zum 22.12.2012 umzusetzen.

Az.: II/2 20-21 qu-qu

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