Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 485/2002 vom 05.08.2002

Umschulung zum Straßenwärter

Der Berufsbildungsausschuß für den Ausbildungsberuf "Straßenwärter/Straßenwärterin" hat jüngst beschlossen, Quer- bzw. Seiteneinsteigern, die bis zum 1.6.2002 beim Landesbetrieb Straßenbau NRW oder bei einer Kommunalverwaltung eingestellt worden sind, aufgrund ihrer beruflichen Voraussetzungen die Umschulung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin zu ermöglichen. Die Umschulung dauert ca. zwei Jahre und basiert auf einer einmaligen und freiwilligen Aktion. Einzelheiten zur Umschulung werden derzeit von einem Unterarbeitskreis des Berufsbildungsausschusses beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erarbeitet.

Interessenten an der Zusatzqualifikation bzw. Umschulung werden um Mitteilung an die Geschäftsstelle unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Dienststelle und erlerntem Beruf bis zum 13.9.2002 gebeten.

Az.: III. 641-03

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