Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 446/2009 vom 06.08.2009

Umsatzsteuer bei Betreuungs- und Pflegeleistungen für Hilfsbedürftige

Zu Beginn des Jahres 2009 ist § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst worden. Die Vorschrift ordnet unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für "die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen" an. Die Neuregelung geht zurück auf Artikel 132 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der Steuerbefreiungen für Umsätze regelt, die dem Gemeinwohl dienen.

Das BMF hat mit Schreiben vom 20. Juli 2009 konkretisierende Ausführungen zur Anwendung des § 4 Nr. 16 UStG erlassen. Das BMF-Schreiben ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Steuern“, „Umsatzsteuer“ abrufbar.

Az.: IV/1 922-00

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