Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 609/1998 vom 05.11.1998

Umsatzsteuer-Ausgleichsleistungen aus dem Familienleistungsausgleich

In der jüngsten Sitzung des Unterausschusses "Kommunale Finanzen" des AK III der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister stand der Punkt "Anpassung und Weitergabe der Ausgleichsleistungen aufgrund der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs" auf der Tagesordnung. Die Vertreter der Länder teilten mit, auf welche Art die Ausgleichsleistungen weitergegeben werden. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg beabsichtigt nunmehr auch Niedersachsen, die Ausgleichsleistungen über die Finanzausgleichsmasse weiterzugeben. In den übrigen Ländern – auch in Nordrhein-Westfalen – werden die Ausgleichsleistungen in voller Höhe (= 26 % vom 5,5 %igen Länderanteil an der Umsatzsteuer) entsprechend der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer weitergeleitet, so daß die Gemeinden, die aufgrund der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben, auch in den Genuß der Ausgleichsleistungen kommen.

Neben der Art der Weitergabe der Ausgleichsleistungen wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände erneut die Notwendigkeit der Anpassung der Ausgleichsleistungen an die Steuermindereinnahmen betont. Zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen aus der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs ist ein Anteil in Höhe von 5,5 %-Punkten im Umsatzsteueranteil der Länder enthalten. Die kommunalen Spitzenverbände fordern seit langem eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils über die Länder ein, damit die Städte und Gemeinden einen adäquaten Ausgleich für die Steuerausfälle erhalten. Diese Anpassung ist notwendig, da zum einen bereits in 1996 und 1997 das von den Arbeitgebern mit der Lohnsteuer verrechnete Kindergeld höher ausgefallen ist, als bei der Bemessung des zusätzlichen Umsatzsteueranteils ursprünglich angenommen wurde, und zum anderen ist zusätzlich die Umsatzsteuerentwicklung hinter den damaligen Erwartungen zurückgeblieben. Eine vom Land Hessen gestartete Bundesrats-Initiative, die eine 1,1 %ige Erhöhung der Umsatzsteueranteile für die Länder vorsah, blieb ohne Erfolg. Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, eine Überprüfung bzw. Anpassung der Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs. 1 FAG vorzunehmen, bleiben seitens der Länder ohne Resonanz. Der Widerstand der Länder gegen erneute Verhandlungen über die Umsatzsteueranteile mit dem Bund kann nur auf die Befürchtung einer Schlechterstellung der Länder zurückzuführen sein.

Az.: IV/1 922-01

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