Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 379/2011 vom 29.06.2011

Umlagefinanzierung in der Altenpflege

Das Landeskabinett hat jüngst ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 Altenpflegegesetz in der Altenpflegeausbildung „Umlagefinanzierung“ beschlossen. Damit soll der Weg für eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in der Pflege geebnet werden. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) Köln hatte auf Grundlage der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010 berechnet, dass Ende 2010 in NRW nahezu 3.000 Absolventen in den Pflegeberufen fehlten. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Es wurden rund 2.500 Altenpfleger/Innen zu wenig ausgebildet.

Die Landesregierung will die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Das Land wird für die zusätzlichen Schüler die Förderung der Schulkosten übernehmen. Dafür werden im Haushalt 2012 weitere 2,5 Millionen Euro eingeplant. Damit können ab dem nächsten Jahr bis zu 1500 Schüler zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschüler/Innen in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011. Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet.

Neben der Einführung des Ausgleichsverfahrens sind aus Sicht der Landesregierung weitere Maßnahmen notwendig, sowohl zur Sicherung des Fachkräftebedarfs als auch, um Nordrhein-Westfalen angesichts einer stetig steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen (aktuell rund 510.000, Prognose 2020: 650.000) insgesamt „demographiefest“ zu machen:

  • Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten in der Altenpflegefachkraftausbildung durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler.
  • Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen.
  • Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung. Hier ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter bei der Durchführung von Modellvorhaben an mittlerweile sechs Hochschulstandorten.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Einrichtungen durch Schulungsangebote mit dem Ziel, der teils starken Mitarbeiterfluktuation entgegenzuwirken, beispielsweise mit attraktiven Arbeitszeitmodellen, dazu zählen Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Novellierung des Landespflegegesetzes und seiner Verordnungen und des Wohn- und Teilhabegesetzes, um insbesondere Beratungsangebote verbessern, neue Wohnformen einfacher unterstützen und eine kommunale Pflegeplanung stärken zu können.
  • Der „Masterplan Quartier“ - eine praktische Hilfestellung für Kommunen zur Schaffung altersgerechter Stadtviertel, um den Menschen ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Az.: III 810-11/1

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