Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 250/2007 vom 23.03.2007

Umfrage zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Im Rahmen der vorläufigen Bestandsaufnahme sind in Nordrhein-Westfalen über 70 % der Gewässer als „natürliche Gewässer“ eingestuft worden für die nach der EU-Wasserrrahmenrichtlinie (EU-WRRL 2000/60 EG) ein guter ökologischer Zustand zu erreichen ist. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Rheinische Landwirtschaftsverband hatten im vergangenen Jahr ein Gutachten beim Kölner Büro für Faunistik in Auftrag gegebenen. Aus diesem Gutachten ergibt sich, dass im Vergleich zum benachbarten Bundesland Niedersachsen und zu den Niederlanden in Nordrhein-Westfalen eine Überprüfung dahin angezeigt ist, ob tatsächlich 70 % der Gewässer als „natürliche Gewässer“ eingestuft werden können.

Vor diesem Hintergrund haben die Landwirtschaftsverbände in NRW eine Umfrage zur Gewässersituation in NRW gestartet, in welche auch die Städte und Gemeinden einbezogen werden sollen. Ziel der Umfrage ist es zuklären, ob im Rahmen der vorläufigen Bestandsaufnahme als natürliche Gewässer eingeordnete Wasserkörper gegebenenfalls als künstlich oder erheblich veränderte Wasserkörper nach Art. 4 Abs. 3 EU-WRRL eingeordnet werden können. Bei künstlich oder erheblich veränderten Wasserkörpern ist nämlich nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht ein guter ökologischer Zustand sondern lediglich ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen.

Im Regelfall soll die Abarbeitung der entwickelten Fragebögen durch die Wasser- und Bodenverbände erfolgen. In den Städten und Gemeinden, in denen die Unterhaltungsverpflichtung nicht auf Wasser- und Bodenverbände übertragen worden ist, ist vorgesehen, dass die Ortsverbandsvorsitzenden bzw. Ortslandwirte sich um die Beantwortung der Fragebögen bei den Städten und Gemeinden bemühen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Geschäftsstelle die Städte und Gemeinden, die Abfrage zur Einstufung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen unterstützen, damit auf diesem Weg nochmals eine Überprüfung dahingehend erfolgen kann, ob tatsächlich über 70 % der Gewässer in Nordrhein-Westfalen als „natürliche Gewässer“ eingestuft werden können.

Az.: II/2 20-21 qu/ko

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