Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 87/2006 vom 05.01.2006

Umfrage zur Einführung des NKF

Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2005 hat die Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die Kommunen sind verpflichtet, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1-3 der GO aufzustellen.

Die Einführungsphase für das NKF wird wegen der vom Gesetzgeber eingeräumten vierjährigen Übergangszeit unterschiedlich sowohl in den Elementen als auch im Zeitablauf durchgeführt.

Zur Vorbereitung und späteren Überprüfung des beschlossenen Gesetzes ist es für das Innenministerium aber auch für die Kommunen wichtig, Näheres über den Umsetzungsstand und die Akzeptanz des NKF zu erfahren und zu erfragen, in welchem Umfang von den anderen Kommunen bereits Vorbereitungen für die Einführungen des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens getroffen und welche Erfahrungen sie bisher dazu gemacht haben. Außerdem ist interessant, offene Fragen und Unterstützungsbedarf herauszufinden, für die ggf. bereits im Rahmen der Überprüfung des Gesetzes eine Lösung zu erarbeiten ist oder, die besondere Begleitmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden oder das kommunale NKF-Netzwerk erforderlich machen.

Das Innenministerium wird daher in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Steria Mummert Consulting AG eine Umfrage durchführen. Der Fragebogen soll noch im Januar 2006 versandt werden. Die Umfrage und der Fragebogen sind mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgestimmt. Der Verband unterstützt die Umfrage.


Az.: IV/1 904-05/9

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