Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 145/2015 vom 25.02.2015

Umfrage zu Elektromobilität in Städten und Gemeinden

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in Kooperation mit dem Verband kommunaler Unternehmen eine Online-Umfrage zum Stand der Elektromobilität in Städten und Gemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und sind ausgewertet. An der Umfrage haben sich 168 Städte und Gemeinden besonders in Sachsen, Niedersachsen und Hessen beteiligt.

Hervorzuheben ist, dass die Städte und Gemeinden in der Elektromobilität nicht nur ein Handlungsfeld mit wachsender politischer Bedeutung sehen, sondern bereits jetzt in großer Zahl aktiv sind. Dabei ist die Elektromobilität nicht nur ein Thema für große Städte: 65 % der bereits in dem Themenfeld aktiven Städte haben bis zu 20.000 Einwohner. Zudem macht die Umfrage die Bedeutung des Themas für den ländlichen Raum deutlich: Viele der in der Elektromobilität bereits aktiven Gemeinden sind ländlichen Räumen zuzuordnen. 

In den meisten Gemeinden gibt es derzeit lediglich eine Ladestation im öffentlichen Bereich. Allerdings planen mit über 77 % der Antwortenden, in den nächsten Jahren die bestehende Ladeinfrastruktur auszubauen oder eine neue zu errichten. Die Verbreitung von Ladeinfrastruktur im halböffentlichen oder privaten Bereich ist vergleichsweise besser. Die Träger der Ladeinfrastruktur sind etwa in gleichem Maße die Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadtwerke einerseits und privat gewerbliche Unternehmen andererseits. Knapp die Hälfte (46%) der Ladeinfrastruktur wird also von der öffentlichen Hand getragen. 

Die Mehrheit (59,3%) der antwortenden Gemeinden haben selbst oder über ihre kommunalen Unternehmen eigene Fahrzeuge. Die Verbreitung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Bereich einschließlich der kommunalen Unternehmen ist geringer als die Verbreitung von Ladesäulen. Die Kommunen gehen also schon jetzt mit der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur in Vorleistung — teilweise, ohne selbst an der Elektromobilität mit eigenen Fahrzeugen teilzunehmen.   

Es könnten mit der bestehenden Infrastruktur mehr Elektroautos versorgt werden als derzeit zugelassen sind. Der DStGB kommt zu dem Schluss, dass Elektromobilität eine wichtige Perspektive ist. Es handelt sich aber auch nach jahrelanger Diskussion noch immer um ein Nischenprodukt. Um die Entwicklung im Bereich der öffentlichen Hand zu beschleunigen, bedarf es weiterer Anreize sowohl hinsichtlich der Fahrzeuge als auch hinsichtlich der Ladesäuleninfrastruktur.

Az.: III/1 154-50

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