Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 142/1996 vom 20.03.1996

Umfrage zu den Kosten der Altlastensanierung

Das Bundesumweltministerium plant ein Bundesbodenschutzgesetz, das auch die Rechts-materie der Altlastensanierung in der Bundesrepublik Deutschland vereinheitlichen soll, indem einheitliche Prüf- und Maßnahmewerte für alle Bundesländer vorgegeben werden. Im Zusammenhang mit der Altlastensanierung entstehen regelmäßig dort Problemfelder, wo der Verursacher nicht festgestellt oder nicht in Anspruch genommen werden kann, so daß im Zweifelsfall die Belegenheitsgemeinde bzw. die Altlastensanierung zuständige Behörde die Kosten der Altlastensanierung zu tragen hat.

Vor diesem Hintergrund sucht die Geschäftsstelle nach Beispielsfällen in Städten und Gemeinden, aus denen sich ergibt, welche Kosten einzelnen Kommunen durch Altlasten-sanierungen in den vergangenen Jahren entstanden sind. Dabei werden insbesondere Informationen zu folgenden Fragen erbeten:

<DIR>

1. Weshalb mußte eine Stadt/Gemeinde die Kosten für eine Altlastensanierung übernehmen ? (z. B. durch Zuweisung von altlastenverdächtigen Grundstücken, durch Kauf von altlastenverdächtigen oder altlastenkontaminierten Grundstücken)

2. Sind Gefahrerforschungseingriffe durchgeführt worden und wenn ja, welche Kosten sind hierbei entstanden ?

3. Welche Kosten sind bei der anschließenden Altlastensanierung entstanden?

4. Welche Kosten sind Städten/Gemeinden in der Vergangenheit (ab 1990) durch Altlasten entstanden, bei denen die Verursacher nicht feststellbar waren oder nicht in Anspruch genommen werden konnten?

In diesem Zusammenhang interessieren insbesondere die Kosten für Maßnahmen, die zur Feststellung einer Altlast geführt haben (Gefahrerforschungsmaßnahmen), die Kosten für Maßnahmen zur Feststellung des Umfanges der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei einer Altlastenfläche und die schließlich entstandenen Sanierungskosten zur Beseitigung der Altlasten.

</DIR>

Die Geschäftsstelle bittet um möglichst kurzfristige Meldung von Städten/Gemeinden, damit die Kostenauswirkungen des geplanten Bundesbodenschutzgesetzes für die Kommunen noch detaillierter abgeschätzt werden können.

Az.: IV/2 50-10 qu/mu

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