Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 620/2006 vom 31.07.2006

Umfang an Verkehrsdelikten

Die Bundesregierung hat mit Drucksache Nr. 16/2239 eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu Verkehrsdelikten beantwortet. Daraus geht hervor, dass zwischen 1999 und 2003 die Anzahl der geahndeten Verkehrsdelikte von 3,6 Millionen auf 4,14 Millionen gestiegen ist. 2,46 Millionen Mal wurden Geschwindigkeitsregeln übertreten. 396.000 Mal wurde gegen Vorfahrtsregelungen verstoßen.

Aussagen zur Gesamthöhe von Bußgeldern konnte die Bundesregierung nicht machen. Hierüber liegen ihr keine Informationen vor, weil die Ahndung von Verkehrsverstößen in der Zuständigkeit der Bundesländer geregelt ist. Der Bund informiert weiter darüber, dass er zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Mai 2006 zunächst die Geldbußen angehoben hat, um insbesondere die Verstöße gegen Abstandsvorschriften zu ahnden. Weitere Verschärfungen seien geplant.

Az.: III 151 - 40

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