Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 136/2020 vom 30.03.2020

Übungsgelände zur Stärkung der Praxiserfahrung der Feuerwehrangehörigen

Im letzten Jahr hatte das IM NRW um Hinweise für potentiell geeignete Gelände für ein Übungsgelände, in dessen Nähe auch Lehrgänge der feuerwehrtechnischen Führungskräfteausbildung durchgeführt werden können, gebeten.

Bei der Auswertungsarbeit ist das IM NRW von den veröffentlichten groben Anforderungskriterien an ein Übungsgelände ausgegangen. Da auf diesem Übungsgelände auch Lehrgänge der feuerwehrtechnischen Führungskräfteausbildung durchgeführt werden sollen, hat es ergänzend bereits vorhandene Ausbildungserfahrungen in der externen kommunalen Gruppenführerqualifizierung berücksichtigt.

Letztlich ist das Ministerium zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Gelände im Kreis Düren die Anforderungen am besten erfüllt, dort Erfahrungen in der Führungsqualifizierung vorhanden sind und eine Kapazitätserweiterung zügig aufgenommen werden kann.

Entsprechende Ausführungen sind auch in dem Bericht des Ministers des Innern an den Landtag Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2020 enthalten (Vorlage 17/3156), der über die aus der Beschlussfassung zu TOP 3 „Praxiserfahrung von Feuerwehrangehörigen stärken - dezentrale Übungsgelände bereitstellen“ (Sitzung des Innenausschusses vom 14.02.2019) erfolgten Maßnahmen informiert.

Az.: 15.1.16-004/003

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