Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 470/2002 vom 05.08.2002

Überwachung von E-Mails am Arbeitsplatz

Die Datenschutzarbeitsgruppe der Europäischen Kommission hat in einem Arbeitspapier auf die Risiken und Vorteile der Überwachung der elektronischen Kommunikation von Beschäftigten am Arbeitsplatz hingewiesen. Nach deutschem Recht ist die Überwachung von dienstlichen E-Mails nur dann zulässig, wenn der private Gebrauch am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber untersagt ist. Andernfalls besteht die Gefahr der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, welches § 85 Telekommunikationsgesetz auch für den E-Mail-Verkehr verlangt. Die Problematik der privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz wird zukünftig an Bedeutung gewinnen (vergl. Mitteilungen 324/2002).

Die Arbeitsgruppe empfiehlt grundsätzlich bei der Gestattung von privatem E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz die Einrichtung von zwei getrennten Konten. Bei entsprechender Betriebsvereinbarung könnte dann das dienstliche Konto grundsätzlich vom Arbeitgeber kontrolliert werden.

Der Bericht der Arbeitsgruppe ist kostenlos erhältlich unter www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/dataprot/wpdocs/wp55_en.pdf

Az.: IV/3 800-09

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