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StGB NRW-Mitteilung 37/2006 vom 20.12.2005

Übertragung von Fußball-WM-Spielen auf Großbildleinwänden

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat der Geschäftsstelle einen Brief über das sog. „Public Viewing“ zugeleitet. Nachfolgend wird der Wortlaut des Briefes wiedergegeben:

„Die Übertragung von Sportereignissen auf Großbildleinwänden das so genannte „Public Viewing“ hat sich in den letzten 10 Jahren dynamisch zu einer in den Städten und Gemeinden inszenierten Zuschauerveranstaltung entwickelt. Dies wird erst recht für die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gelten. Zum einen liegt die Zahl der Kartenwünsche für den Stadienbesuch erheblich höher als die Zahl der verfügbaren Karten, zum anderen wollen immer mehr Menschen Fußballspiele nicht allein, sondern in der Gemeinschaft mit Anderen in einer Art „Stadionatmosphäre“ erleben. Von daher wird sicherlich auch in vielen Städten und Gemeinden diskutiert werden, inwieweit vor Ort Standorte für Public Viewing geschaffen werden.

In den Städten und Gemeinden muss deshalb unter sorgfältiger Abwägung der Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen darüber entschieden werden, ob unter der Regie der Kommune Großbildleinwände aufgestellt werden. Dazu zählt zum einen die Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, zum anderen aber auch eine genaue Ermittlung der Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund bereitet die Hauptgeschäftsstelle ein Rundschreiben vor, das auf die wesentlichen Rahmenbedingungen eingehen und den Städten und Gemeinden als Argumentations- und Entscheidungshilfe dienen soll.

Es wird uns in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht möglich sein, im Einzelfall die Seriosität von Unternehmen, die den Städten und Gemeinden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von „Public-Viewing“ anbieten, zu überprüfen und Empfehlungen auszusprechen.

Dennoch möchten wir Sie im Folgenden auf Erkenntnisse aufmerksam machen, die wir aus verschiedenen Quellen hinsichtlich des „WM.on-Screen“ genannten Angebots der Konzeptsport GmbH gewonnen haben.

Die Firma „Konzeptsport“ hat mit Unterschrift Ihres Geschäftsführers Dirk Sebastian Howe eine Vielzahl von Städten und Gemeinden angeschrieben, bzw. diesen Emails geschickt und in Hochglanzbroschüren für deren Beteiligung an der Geschäftsidee „WM.on-screen“ geworben. Nach Durchsicht der Broschüren und einigen Recherchen ergibt sich folgendes Bild:

Konzeptsport nimmt für sich in Anspruch, die „Städte, Kommunen und Veranstalter“ sog. Public Viewing-Veranstaltungen „nach Kräften zu unterstützen“ zu wollen. Zu diesem Zweck habe man eine gemeinsame Kommunikationsplattform entwickelt, damit die Veranstalter von der „nationalen Werbung profitieren“ könnten. Ohne eine solche Plattform seien „Einnahmen durch nationale Werbung nicht zu erzielen“. Weiter wird ausgeführt, Konzeptsport übernehme die Vermarktung bei WM.on-screen. An anderer Stelle ist von einer einheitlichen „Kommunikations- und Werbeplattform zur Gewinnung alleinig von nationalen Werbespots“ die Rede.

Art und Umfang der angebotenen Dienstleistung sind also in keiner Weise fassbar definiert. Die Darstellung ist sogar teilweise widersprüchlich. Insbesondere geht aus der Beschreibung des Konzepts nicht hervor, ob Konzeptsport:

- lediglich als Makler zwischen Veranstalter und Werbende treten will um Vertragsabschlüsse Dritter zu vermitteln (dafür spricht die Bezeichnung „Kommunikationsplattform“),

- aktiv im Auftrag der Veranstalter auf die Suche nach geeigneten Werbepartnern gehen will (dafür spricht die Formulierung „Gewinnung alleinig von nationalen Werbespots“) oder

- sich eher als Marktplatz für beide Seiten betätigen und nur als passive Informationsbörse für beide Seiten fungieren möchte (dafür spricht schließlich die Phrase „einheitliche Kommunikations- und Werbeplattform“).

Definitiv unrichtig ist jedenfalls die Behauptung, ohne WM.on-screen seien Einnahmen durch nationale Werbung nicht zu erzielen. Es liegt auf der Hand, dass sich jeder Veranstalter im Rahmen der FIFA/Infront-Richtlinien selbst um Werbepartner bemühen kann. Weiterhin klar ist lediglich, dass WM.on-screen nur für Veranstalter kommerzieller öffentlicher Übertragungen in Betracht kommt, bei denen zwangsläufig zunächst Lizenzgebühren zu entrichten sind.

Die Konzeptsport GmbH scheint sich in jüngster Vergangenheit mehrfach in zweifelhafter Weise in Szene gesetzt zu haben.

Bereits im August dieses Jahres hat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages in einem Mitgliederrundschreiben darauf hinweisen müssen, dass Herr Howe in einem Anschreiben an die Landesverbände des DST auf Kontakte zur Hauptgeschäftsstelle Bezug genommen und so den Eindruck nahe gelegt hat, das Konzept für WM.on-screen sei in Zusammenarbeit mit dem Städtetag erstellt worden. Der DST hat Anlass gesehen, dies richtig zu stellen und mitgeteilt, die Konzeption sei mitnichten in Zusammenarbeit mit ihm entstanden.

Auch der Leiter der Projektgruppe WM 2006 im Innenministerium NRW hat über die Sportreferentenkonferenz mitgeteilt, man empfehle nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse eine Zusammenarbeit mit Herrn Howe nicht. Den weiteren Ausführungen ist zu entnehmen, dass die FIFA Herrn Howe per einstweilige Verfügung hat untersagen lassen, sich bzw. Konzeptsport weiterhin als „Koordinierungsbüro Public Viewing“ zu bezeichnen. Der offizielle Rechtevermarkter Infront habe auf Nachfrage angegeben, keine Zusammenarbeit mit Konzeptsport zu pflegen.

Es fällt auf, dass die ersten Kontaktversuche unter der Bezeichnung „Agentur für visuelle Medien Konzeptsport, Bachstr. 5, 12161 Berlin getätigt wurden, nunmehr aber eine Konzeptsport GmbH, Linkstr. 12, Potsdamer Platz, 10785 Berlin agiert. In beiden Fällen taucht Herr Howe als Geschäftsführer, bzw. Ansprechpartner auf.

Die in den Anschreiben genannte Internetadresse www.konzeptsport.de wird bereits seit Monaten als im Entstehen begriffen ausgewiesen, ist aber nach wie vor nicht mit dem geringsten Inhalt hinterlegt.

Angesichts dieser Sachlage kann derzeit eine Empfehlung zur Beteiligung an dem „Wm.on-screen“- Konzept nicht ausgesprochen werden.“

Az.: IV/2 380-0/1

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