Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 432/2005 vom 27.04.2005

Überschuss in der gesetzlichen Sozialversicherung

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 19. April 2005 ergab sich 2004 in der gesetzlichen Sozialversicherung – einschl. interner Verrechnungen – insgesamt (in Abgrenzung der Finanzstatistik) ein Überschuss in Höhe von 2,1 Mrd. Euro. Im Jahr 2003 wurde noch ein Defizit von 6,0 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Ausgaben der Sozialversicherung beliefen sich 2004 auf 466,1 Mrd. Euro und fielen damit um 1,3% niedriger aus als im Jahr zuvor, die Einnahmen erreichten 468,0 Mrd. Euro, 0,4% mehr als 2003. Zum System der gesetzlichen Sozialversicherung zählen in erster Linie die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, die gesetzliche Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit.

Verantwortlich für die positive Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Sozialver€sicherung im Jahr 2004 war vor allem die gesetzliche Krankenversicherung, die als einziger der genannten Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung 2004 mit einem positiven Finanzierungssaldo abschloss. Der Überschuss summierte sich auf 4,0 Mrd. Euro, während im Vorjahr noch ein Defizit von 2,9 Mrd. Euro zu verzeichnen war. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sanken 2004 um 3,5% auf 138,9 Mrd. Euro. Stark rückläufig waren hier die Aufwendungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel aus Apotheken (– 10,8% auf 20,3 Mrd. Euro). Auch die Ausgaben für die ärztliche Behandlung (– 5,3% auf 23,0 Mrd. Euro), für Heil- und Hilfsmittel (– 11,4% auf 8,2 Mrd. Euro) sowie für Krankengeldzahlungen (– 8,8% auf 6,4 Mrd. Euro) fielen deutlich niedriger aus als 2003. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich 2004 auf 142,8 Mrd. Euro, 1,5% mehr als im Jahr zuvor.

Das Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten hat sich im Jahr 2004 gegenüber 2003 fast halbiert auf 1,4 Mrd. Euro. Dieser kräftige Rückgang geht allerdings vor allem auf einen Sondereffekt zurück, nämlich dem Erlös der Rentenversicherung der Angestellten aus der Veräußerung der Beteiligungen an der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) in Höhe von 2,1 Mrd. Euro.

Die gesetzliche Pflegeversicherung schloss 2004 mit einem etwas höheren Defizit von knapp 0,8 Mrd. Euro ab, weil ihre Ausgaben um 0,7% auf 17,6 Mrd. Euro anstiegen, die Einnahmen dagegen mit 16,9 Mrd. Euro konstant blieben.

Bei der Bundesagentur für Arbeit ergab sich im Jahr 2004 zwischen den Einnahmen und den eigenen Ausgaben ein Defizit von 4,2 Mrd. Euro (2003: 6,2 Mrd. Euro), das der Bund nach § 365 SGB III mit einem Zuschuss ausglich. Die Ausgaben nahmen um 4,2% auf 54,5 Mrd. Euro ab, u.a. aufgrund des Rückgangs der Eingliederungshilfen (– 22,1% auf 9,1 Mrd. Euro). Die Einnahmen blieben mit 50,3 Mrd. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau (– 0,6%).

Az.: III 806 - 3

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