Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 595/2014 vom 09.09.2014

Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide 2013

In deutschen Kommunen wurden nach dem Jahresbericht des Umweltbundesamtes (UBA) vom 19. August 2014 auch im Jahr 2013 an etwa 56 Prozent der verkehrsnahen Messstationen die EU-Grenzwerte zur Luftverschmutzung überschritten. Feinstaub und Stickoxide tragen zur Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, Smogbildung sowie Versauerung der Böden bei. Umweltverbände haben aus diesem Anlass in einer Pressekonferenz die Weiterentwicklung der derzeitigen Umweltplaketten zu einer „Blauen Plakette für saubere Luft“ gefordert.

Aus dem Jahresbericht schließt das UBA, dass schärfere Emissionsgrenzwerte für verschiedene Emittenten wie Autos, Industrieanlagen und Schiffe sowie Filteranlagen für Baumaschinen notwendig sind. Letztere verursachen ein Fünftel der Feinstaubbelastung im Straßenverkehr. Als weiterer Emittent wird die Landwirtschaft hinsichtlich der Verringerung von Ammoniakemissionen in die Pflicht genommen. Im Winter tragen zudem Holzöfen/Kamine in Privathaushalten in einigen Regionen mehr zur Luftverschmutzung bei als der Straßenverkehr.

Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) sind wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der anhaltenden hohen Belastungen mit Stickstoffdioxiden im urbanen Raum erforderlich. Dabei werden Fahrzeuge ohne eine geeignete Abgasreinigung als Hauptquelle der Luftverschmutzung angesehen. Die Umweltverbände plädieren für einen Abschluss eines rechtlichen Verfahrens für eine Blauen Plakette im Jahr 2015. Diese Plakette sollen sodann alle Fahrzeuge erhalten, die die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Derzeit seien dies mehr als 60 Prozent der Bestands-Pkw. Mit der Blauen Plakette könne man auch zur Förderung der Elektromobilität beitragen, da Elektroautos diese erhalten würden.

Kommunale Einschätzung

Aus kommunaler Sicht stoßen stadt- und verkehrsplanerische sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftreinhaltung an ihre Grenzen. Zur Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in Städten und Gemeinden ist insbesondere eine Bekämpfung des Eintrags von Schadstoffen an der Quelle erforderlich. Die Luftverschmutzung muss bei den häufigsten Verursachern und Produzenten, wie Industrieanlagen oder Verkehrsknotenpunkten, bekämpft werden. Hauptfaktor der Verunreinigungen ist meist eben nicht der örtliche Verkehr.

Die von den Umweltverbänden favorisierte Einführung einer Blauen Umweltplakette würde Bürokratie und Kosten, die den Kommunen bereits jetzt durch die Umweltzonen entstehen, verstärken. Vielmehr sollte die Abgasnorm Euro-6 auch im Sinne einer Nachrüstpflicht für den Bestand schnellstmöglich eingeführt und die Motorentechnik bei Dieselfahrzeugen (insbesondere Lkw) verbessert werden. Insgesamt sind zusätzliche Förderprogramme von EU, Bund und Ländern zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Finanzgrundlagen des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlich.

Ergänzend dazu ist eine Blaue Plakette Gegenstand des Gesetzentwurfes zur Förderung der Elektromobilität. Mit ihr sollen im Ausland zugelassene E-Kfz gekennzeichnet werden. Der DStGB ist der Auffassung, dass eine zusätzliche „Blaue Umweltplakette“ zur Kennzeichnung einer Emissionsklasse nicht geeignet ist, sondern dass eine Blaue Plakette stattdessen als Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und zur Verminderung des Bürokratieaufwandes einheitlich für Kennzeichnung in- und ausländischer E-Kfz verwendet werden sollte.

Az.: II gr-ko

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