Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 450/2006 vom 08.06.2006

Überprüfung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Im Zusammenhang mit einer Detailänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hat der Bundesrat am 19.05.2006 die Absicht der Bundesregierung begrüßt, zum Unterhaltsvorschussgesetz eine Wirkungsanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage eine Harmonisierung der familienpolitischen Leistungen angestrebt wird (BR-Drs. 252/06). Der Bundesrat bezweifelt, ob das Unterhaltsvorschussgesetz seinen Ursprungszweck noch erfüllt. Es sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, beinhalte ein komplexes Mischfinanzierungsmodell zwischen Bund, Ländern und Kommunen und produziere durch den doppelten Nachrang in Verbindung mit der Gewährung von Transferleistungen nach SGB II und SGB XII erhebliche Verschiebungen von Mitteln. Der Nutzen für die Familien sei dabei kaum noch erkennbar.

Der Bundesrat, der mit dieser Position auch Forderungen des StGB NRW aufgreift, bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, nach neuen Möglichkeiten für die Förderung von allein erziehenden Elternteilen und mit ihnen zusammenlebenden Kindern zu suchen, das Unterhaltsvorschussgesetz in die geplante Harmonisierung der familienpolitischen Leistungen einzubeziehen und ein Gesamtkonzept für die Familienförderung zu entwickeln. Eine schnelle und wirksame Unterhaltssicherung sowie die tatsächliche Realisierung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Barunterhaltspflichtigen müssten dabei sichergestellt sein.

Az.: III 733

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