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StGB NRW-Mitteilung 470/2004 vom 24.06.2004

Überörtlicher Betriebsvergleich Bäderbetriebe

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. hat mitgeteilt, daß der von ihr durchgeführte überörtliche Betriebsvergleich Bäderbetriebe auch in diesem Jahr den öffentlichen Badebetreibern als Instrument zur Steuerung des eigenen Badbetriebs angeboten wird. Gerade in Zeiten öffentlicher Kassen sei es von besonderer Bedeutung, die eigenen Betriebsdaten richtig einzuschätzen und Verbesserungspotenziale zu erschließen.

Der überörtliche Betriebsvergleich ermögliche den teilnehmenden Betrieben den Zugang zu Informationen über eine große Anzahl von Bädern (bis zu 200), die in 6 verschiedenen Gruppen untergliedert seien. Badbetreiber könnten auf über 240 Betriebsdaten pro Bad zugreifen. Bäder, die kaufmännisch geführt würden und ihre Kosten differenziert erfassen, könnten ihre Daten auch getrennt nach Profit-Centern (z.B. Sauna) eingeben.

Badbetreiber, die an der Durchführung des überörtlichen Betriebsvergleiches interessiert sind, können den Fragebogen bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Postfach 34 02 01, 45074 Essen, Telefon 0201/87969-16 anfordern. Detaillierte Informationen zum Betriebsvergleich gibt es auch auf der Internetseite des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V. (www.boeb.de) unter dem Link „Aktuelles“.

Az.: IV/2-390-21

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