Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 85/1998 vom 20.02.1998

Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 05.06.1997 - Aktenzeichen 5 C 13.96 - über die nachträgliche Erstattungsfähigkeit von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe gem. § 15 BSHG entschieden. Der Tenor der Entscheidung lautet wie folgt:

"Bei dem Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe gem. § 15 BSHG handelt es sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art, dem nicht entgegensteht, daß die Bestattung bereits vor Unterrichtung des Sozialhilfeträgers durchgeführt worden ist und die Kosten vor seiner Entscheidung beglichen worden sind."

Das Urteil ist auszugsweise abgedruckt im Deutschen Verwaltungsblatt 1997, S. 1443.

Az.: IV/2

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