Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 29/2021 vom 10.02.2021

Übermittlung von Gewerbesteuerdaten: Zugelassene Gemeinden

Nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern übermittelt das Rechenzentrum der Finanzverwaltung den Gemeinden, die sich dem landeseinheitlichen Datenübermittlungsverfahren für die Gewerbesteuer angeschlossen haben, die Daten der Gewerbesteuermessbescheide auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung.

Die zum Datenübermittlungsverfahren zugelassenen Gemeinden werden vom Finanzminister im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.

Die aktuelle Bekanntmachung ist nunmehr erschienen und kann im Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2021 Nr. 1 vom 11.1.2021, eingesehen werden.

Az.: 41.6.2.1-002/002 mu

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