Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 344/1998 vom 05.07.1998

Überlegungen für ein Haushaltssicherungsgesetz 1999

Reduzierung der Tilgungsleistungen beim Fonds "Deutsche Einheit"

Eckdaten zum Referentenentwurf GFG 1999

Nachfolgend möchten wir über neuere Entwicklungen im Bereich der Kommunal- und Landesfinanzen informieren.

1. Überlegungen für ein Haushaltssicherungsgesetz 1999

Das Kabinett hat am 12.05.1998 den Entwurf für ein Haushaltssicherungsgesetz 1999 zur Kenntnis genommen. Mit dem ersten Haushaltssicherungsgesetz seit 1982 will die Landesregierung durch Sparmaßnahmen, die auch die Kommunen massiv tangieren, rd. 806,3 Mio. DM einsparen. Insgesamt besteht nach Einschätzung des Finanzministeriums NW im Landeshaushalt 1999 ein Konsolidierungsbedarf von rd. 1 Mrd. DM. Dies obwohl mit Steuermehreinnahmen in 1999 von immerhin 2,7 Mrd. DM gerechnet werden kann. Dem stehen jedoch Mehrausgaben für Personal (984 Mio. DM), Mehrausgaben für Zinsen (405 Mio. DM) sowie im Rahmen des GFG ´99 angeblich weitere Mehrausgaben in Höhe von 929 Mio. DM gegenüber. Die Mehrausgaben im Bereich Personal beruhen vor allem auf einer Zunahme der Ausgaben für Versorgungslasten allein für 1999 in Höhe von rd. 450 Mio. DM. Insgesamt sind die Ausgaben des Landes für Versorgungslasten von 1986 bis 1996 von 3,6 Mrd. DM auf rd. 6,5 Mrd. DM jährlich explodiert.

Die die Kommunen berührenden Eingriffe in Leistungsgesetze betreffen vor allem

- das Flüchtlingsaufnahme- und Landesaufnahmegesetz (77,5 Mio. DM),

- den Maßregelvollzug (21,3 Mio. DM),

- die Ersatzschulfinanzierung und Schülerfahrkosten (19 Mio. DM),

- das Weiterbildungsgesetz (38 Mio. DM) sowie

- die Streichung der Landeszuschüsse für Hort- und Grippenplätze (190 Mio. DM).

Rechnet man die Minder- und Mehrausgaben gegen, würden die jährlichen Einschnitte bei den Kommunen zu Mehrausgaben von rd. 300 Mio. DM netto führen. Dies hat das Präsidium auf seiner Sitzung am 27. Mai 1998 abgelehnt und hierzu folgenden Beschluß gefaßt:

1. Das Präsidium nimmt den Bericht zu den Überlegungen der Landesregierung hinsichtlich eines Haushaltssicherungsgesetzes 1999 zur Kenntnis und fordert eine umfassende und frühzeitige Beteiligung und Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.

2. Die seitens der Landesregierung diskutierten Einschnitte bei der Finanzierung kommunaler Aufgabenerfüllung werden strikt abgelehnt, insbesondere die erwogenen Kürzungen in den Bereichen

- Flüchtlingsaufnahmegesetz

- Maßregelvollzugsgesetz

- Weiterbildungsgesetz

- Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und

- Unterhaltsvorschußgesetz

können keinesfalls akzeptiert werden.

Ob das Kabinett letztendlich ein Haushaltssicherungsgesetz mit derart massiven Leistungseinschränkungen zu Lasten der Kommunen beschließen wird, ist fraglich. Die Ressortgespräche werden in den nächsten Wochen geführt. Allerdings hat der neue Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vor dem Landtag am 17. Juni 1998 erklärt, daß es keine Streichungen des Landes bei den Zuschüssen für Grippen- und Hortplätze geben wird.

Im Bewußtsein, daß sich derartige massive Einschnitte im Kindergarten- bzw. Kindertagesstättenbereich in der Öffentlichkeit nur schwer durchsetzen und sich in keiner Weise mit dem erst kürzlich nach langwierigen monatelangen Verhandlungen zwischen kommunalen und freien Trägern geschlossenen "Kindergartenkompromiß" vereinbaren lassen, ist wohl eher davon auszugehen, daß die Landesregierung versuchen wird, dieses Einsparvolumen auf anderem Wege den Kommunen abzuverlangen. Dies läßt sich aus den Eckdaten für einen Referentenentwurf GFG 1999 entnehmen.

2. Eckdaten zum Referentenentwurf GFG 1999

Der Innenminister hat der Geschäftsstelle die Eckdaten für den Referentenentwurf des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1999 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur deutschen Einheit 1999 (GFG/SGB 1999) zugeleitet.

Im Interesse einer möglichst schnellen Information hat das Innenministerium unmittelbar nach der Regionalisierung der Steuerschätzung vom Mai 1998 zunächst nur die Eckdaten zur Verfügung gestellt und von der Ausformulierung eines Referentenentwurfes Abstand genommen.

Nach diesen Eckdaten (s. Anlagen 1 bis 7) sollen die bereinigte Verbundmasse um 4,3 % (598,2 Mio. DM) und die Schlüsselzuweisungen um 3 % (+ 328,2 Mio. DM) steigen. Gegengerechnet werden müssen dabei aber die negativen Abrechnungsbeträge des Steuerverbundes 1997 (282,02 Mio. DM) und des kommunalen Solidarbeitrags 1997 (211,9 Mio. DM). Dennoch hat die Geschäftsstelle in der Stellungnahme an den neuen Minister für Inneres und Justiz (Anlage 8) darauf verzichtet, diese Steigerungsraten zu problematisieren. Denn die entsprechenden Abrechnungsbeträge im GFG 1998 für das Jahr 1996 waren sowohl beim Solidarbeitrag (212,06 Mio. DM), aber vor allem beim Steuerverbund (432,2 Mio. DM) wesentlich höher. Die Verwendung eines noch zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe von 302,4 Mio. DM soll der Entscheidung des Kabinetts vorbehalten bleiben. Das Kabinett wird sich voraussichtlich erst in der zweiten Augusthälfte abschließend mit dem GFG ´99 befassen.

Im übrigen ist zu den Eckdaten, dem Volumen und der Struktur des GFG ´99 folgendes festzuhalten:

- Die Ansätze der zweckgebundenen Zuweisungen werden auf der Basis der Ansätze 1998 überrollt.

- Der Solidarbeitrag 1999 wird nach dem gleichen System wie im Vorjahr berechnet.

- Die Investitionspauschalen werden, so die Landesregierung, soweit als möglich gestärkt.

- Der 1997 eingeführte Strukturfonds wird 1999 letztmalig zur Verfügung gestellt.

- Die Dotierungen der Bedarfszuweisungen bleiben unverändert.

- Es gibt keine Anpassungshilfe mehr im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform des Finanzausgleichs. Sie läuft 1998 aus.

3. Reduzierung der Tilgungsleistungen beim Fonds "Deutsche Einheit"

Das Präsidium hat sich mit dieser Problematik auf seiner Sitzung am 27.05.1998 ausgiebig befaßt und folgenden Beschluß gefaßt:

Das Präsidium fordert das Land auf, die im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tilgungsleistung beim Fonds "Deutsche Einheit" eintretende Verringerung des kommunalen Solidarbeitrags bereits für das Haushaltsjahr 1998 für die Städte und Gemeinden kassenwirksam weiterzuleiten.

In der Stellungnahme (vgl. Anlage 8) zu den Eckdaten zum Referentenentwurf GFG ´99 hat die Geschäftsstelle diese Forderungen unterstrichen und eine unverzügliche rückwirkende Weitergabe der auf die Kommunen entfallenden Anteile der Entlastungswirkungen gefordert.

Die Absicht der Landesregierung, den Finanzierungsanteil der Kommunen, der auf den Abzug von der Verbundmasse entfällt, erst mit dem GFG 2000 im Rahmen der Abrechnung des Steuerverbundes 1998 an die Kommunen weiterzuleiten, ist nicht akzeptabel. Die Einzelheiten bitten wir der Stellungnahme zu den Eckdaten zum Referentenentwurf GFG ´99 (Anlage 8) zu entnehmen.

Sämtliche im Text aufgeführte Anlagen sind einem entsprechenden Schnellbrief an die Mitgliedsgemeinden beigefügt.

Az.: IV-902-01/1

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