Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 252/2014 vom 23.04.2014

Überarbeitung des Krediterlasses

Wie mit Mitteilungsnotiz vom 02.04.2014 angekündigt, soll der Erlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.10.2006 (Az.: 34-48.05.01/01) geringfügig überarbeitet werden. Das in dem Erlass festgeschriebene Bestandsdatum zur Berechnung der Umschuldungsmöglichkeiten für die Absicherung der Kredite zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2010 soll durch eine Regelung ersetzt werden, die es erlaubt, den Bestand im aktuellen Jahresabschluss zugrunde zu legen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales schlägt folgende Regelung vor:  „Maßgeblich für die Berechnung der Umschuldungsmöglichkeiten ist der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung im letzten Jahresabschluss." Außerdem soll die Befristung des Erlasses um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten Gelegenheit, bis zum 15.04. 2014 zu der Überarbeitung des Krediterlasses Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abgerufen werden. Wir haben uns in der Stellungnahme für die Verlängerung der Geltungsdauer des Erlasses und für die Dynamisierung des Bestandsdatums zur Berechnung der Umschuldungsmöglichkeiten ausgesprochen. Außerdem haben wir Hinweise zu inhaltlichen Ergänzungen und zu einzelnen Formulierungen des Runderlasses gegeben.

Az.: IV/1 912-03

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