Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 565/2023 vom 07.08.2023

UBA: Studie zur Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land veröffentlicht

Um den von der Bundesregierung im EEG 2023 und im Windenergieflächenbedarfsgesetz anvisierten Zubau der Windenergie an Land zu erreichen, bedarf es umfassender Flächenausweisungen. Im Rahmen einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurde die Flächenkulisse in Deutschland untersucht, ermittelt, welchen Einschränkungen die Flächenkulisse unterliegt, und der zusätzliche Flächenbedarf abgeleitet.

Um den von der Bundesregierung im EEG 2023 anvisierten Zubau der Windenergie an Land auf 115 GW im Jahr 2030 und 160 GW bis 2040/2045 zu erreichen, wird eine ausreichend große und nutzbare ausgewiesene Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen benötigt. Der Gesetzgeber hat im Windenergieflächenbedarfsgesetz verbindliche Flächenziele für die Länder definiert. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, bis 2032 ein Anteil von 2 Prozent.

Die aktuelle Untersuchung zeigt, dass das langfristige Flächenziel von 2 Prozent voraussichtlich zur Erreichung der langfristigen Leistungsziele ausreichend ist. Zur Erreichung des im WindBG verankerten 1,4-Prozent-Flächenziels 2027 muss die verfügbare Flächenkulisse jedoch bereits verdreifacht und zur Erreichung des 2-Prozent-Flächenziels 2032 vervierfacht werden. Das noch verfügbare Leistungspotenzial der rechtskräftigen Flächenkulisse sowie perspektivisch das Potenzial der aktuellen Entwürfe reicht dabei jedoch nicht zur Deckung der Ausschreibungsmengen der kommenden Jahre. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden Handlungsempfehlungen zur Erreichung der Flächen- und Leistungsziele abgeleitet.

Einerseits werden konkrete Maßnahmen für eine laufende Prüfung empfohlen, mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Flächenziele für die Erreichbarkeit der Leistungsziele ausreichen, um notwendige Anpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Andererseits wurden Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Flächenverfügbarkeit und -nutzbarkeit abgeleitet, um die Genehmigungen, Gebotsmengen und den Zubau der Windenergie an Land bereits zeitnah stärker zu erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/32_2023_cc_flaechenverfuegbarkeit_und_flaechenbedarfe_fuer_den_ausbau_der_windenergie_an_land_0.pdf.

Eine Übersicht des Umsetzungsstands in den verschiedenen Bundesländern findet sich hier: https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuelles/detail/umsetzung-der-flaechenbeitragswerte/

Az.: 20.1.4.1-007/003 ste

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