Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 156/2009 vom 27.01.2009

Touristische und verkehrliche Auswirkungen der Ferienregelung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat jetzt in einem Schreiben die Landesregierung gebeten, sich für eine Entzerrung der Ferienzeiten einzusetzen, und die vorgesehene Ferienregelung für 2011 bis 2017 so zu überarbeiten, dass der Korridor für die Sommerferien möglichst auf 90-Tage-Gesamtferienzeitraum ausgedehnt wird, mindestens aber der derzeitige Durchschnittswert von 82,5 Sommerferientagen nicht unterschritten wird. Die Kultusministerkonferenz hat den Korridor für die Sommerferien für den Zeitraum 2011 bis 2017 auf durchschnittlich 82,5 Sommerferientage festgelegt. Diese Regelung dient zum einen der Entlastung des Straßenverkehres in der Urlaubszeit, hat zum anderen aber auch Auswirkungen auf die Entzerrung der Kapazitätsspitzen im Fremdenverkehr, insbesondere bei den inländischen Übernachtungen.

Die Festlegung auf einen Korridor von durchschnittlich 82,5 Sommerferientagen ist sowohl aus Sicht der Feriengäste als auch aus Sicht der einheimischen Tourismuswirtschaft aber nicht ausreichend. In touristischen Fachkreisen, der Tourismuswirtschaft wie auch der Fremdenverkehrskommunen, wird seit langem gefordert, einen 90-Tage-Gesamtferienzeitraum soweit wie möglich auszuschöpfen. Im aktuellen Beschluss der KMK liegt die Gesamtferiendauer allerdings im Schnitt bei 81,5 Tagen, im Jahre 2014 beträgt sie nach dem derzeitigen Stand sogar nur 73 Tage.

Mit jedem Ferientag, der unterhalb des möglichen Gesamtferienzeitraums liegt, gehen der deutschen Tourismuswirtschaft schätzungsweise über 1 Mio. Gästeübernachtungen und damit entsprechende Umsätze verloren. Für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor und Beschäftigungsmotor hat jeder Tag weniger somit negative Folgen für Umsätze und Arbeitsplätze. Umgekehrt kann die hohe Spitzenbelastung für die Feriengäste zu Kapazitätsengpässen, insbesondere in einheimischen Ferienregionen, führen; hiermit wiederum sind oftmals qualitative Nachteile für die Urlauber verbunden.

Mit einer Konzentration der Ferienzeiten auf einen engeren Zeitraum steigen gleichzeitig die Verkehrsströme. Dies bedeutet gerade für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine erhebliche Belastung, weil die Verkehrsbeziehungen zwischen diesen Regionen (insbesondere zu und von den Küstengebieten) besonders intensiv sind.

Die Arbeitgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen ist bereits entsprechend an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff herangetreten.

Az.: III/1 470-00

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