Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 684/2003 vom 29.07.2003

Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ihren tourismuspolitischen Bericht der 14./15. Legislaturperiode vorgelegt. Der Tourismus ist demnach ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland und trägt wesentlich zur Stabilisierung der Beschäftigung bei. Auch wenn 2001 und 2002 Rückgänge zu verzeichnen waren, so stehe der Tourismus in der mittelfristigen Betrachtung dennoch für einen erfolgreichen Wirtschaftszweig.

Der tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung über die 14. und 15. Legislaturperiode ist als Bundestags-Drucksache Nr. 15/1303 erschienen und über das Internet erhältlich. Wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für den Tourismus beschränken sich die Aktivitäten der Bundesregierung auf die Themen mit Bundeszuständigkeit, also vorrangig auf die Koordinierung der Tourismuspolitik, die Koordinierung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (die Tourismuswirtschaft besteht 90 % aus KMU) sowie die Einführung neuer Technologien, die Qualitätsverbesserung durch Ausbildung und die verstärkte Einführung von nachhaltigen Entwicklungen sowie den Bürokratieabbau und die Einbeziehung in die Mittelstandsoffensive.

Aus kommunaler Sicht ist durchaus kritisch anzumerken, dass sich die Bundesregierung in ihrer koordinierenden Tätigkeit und bei ihrer Investitionsförderung zu stark auf den gewerblichen Teil der Tourismuswirtschaft konzentriert. Der Tourismus in Deutschland wird von den gewerblichen Leistungsträgern mit Leben erfüllt, allerdings schaffen die Rahmenbedingungen für den Tourismus im Wesentlichen die Städte und Gemeinden. Ohne ihre Vorleistungen im Bereich Infrastruktur, Organisation und Marketing könnte der Tourismus in Deutschland, zu dessen Stärken die kulturelle lokale Vielfalt gehört, nicht zum Tragen kommen.

Der tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung ist erhältlich bei der Internetseite dip.bundestag.de (Dokumentenserver PARFORS) des Deutschen Bundestages.

Az.: III 470-00

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