Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 388/2012 vom 03.08.2012

Tilgungszuschüsse „Energetische Gebäudesanierung“

Mit aktuell 0,10 Prozent p. a. effektiv für 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit bzw. 0,15 Prozent p. a. effektiv für bis zu 30 Jahren Laufzeit (Stand 31.07.2012) finanziert die KfW in dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ mit der Programm-Nr. 218 die energetische Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude. Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100 werden auch energetische Einzelmaßnahmen finanziert.

Ab dem 01.09.2012 wird die Förderung in diesem Programm deutlich ausgeweitet. Neben weiteren Effizienzhausstufen werden Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhausstandards eingeführt. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 Prozent des Zusagebetrages (KfW-Effizienzhaus 55) gewährt werden.

Die neuen Effizienzhausstufen und Tilgungszuschüsse werden künftig in gleicher Weise auch in dem neuen KfW-Förderprogramm für kommunale Unternehmen „Energieeffizient Sanieren - Kommunale Unternehmen“ mit der Programm-Nr. 219 Anwendung finden.

Ausführliche Informationen zur KfW-Förderung für Kommunen und kommunale Unternehmen finden Sie auf der Internetseite unter www.kfw.de/infrastruktur .

Az.: IV/1 912-05

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search