Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 357/2009 vom 08.06.2009

Testkäufe Jugendlicher zur Alkoholprävention

Mit Presseerklärung vom 06.06.2009 hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) den Einsatz von jugendlichen Testkäufern unterstützt und diejenigen Länder, die das Instrument noch ablehnen, zum Überdenken ihrer Position aufgefordert. Eine Studie aus der Schweiz unterstreiche eindrucksvoll die präventive Wirkung von Alkohol-Testkäufen: Während im Jahr 2000 bei den Alkohol-Testkäufen in der Schweiz noch 83,5 Prozent der Jugendlichen erfolgreich waren, erhielten 2007 nur noch 27,7 Prozent alkoholische Getränke.

Der DStGB beobachte seit langem mit Sorge Alkoholkonsum von Jugendlichen. Insbesondere der exzessive Alkoholkonsum steige - wie auch die Zahlen der Krankenhauseinweisungen belegen - weiter an. Für den DStGB seien neben einem Bündel von präventiven Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch auch solche Maßnahmen wichtig, die die Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechts effektiver kontrollierbar machen. Eine strikte Beachtung und Überwachung des Jugendschutzes werde es Jugendlichen erschweren, sich Alkohol zu beschaffen.

Den Bedenken der Kritiker, Testkäufe würden die Jugendlichen gefährden, könne durch eine entsprechende Ausgestaltung begegnet werden: Mindestalter 17 Jahre; schriftliche Einwilligung der Eltern; Schulung der Jugendlichen; Begleitung durch einen Beamten in Zivil; sofortige Abgabe des Alkohols nach dem Testkauf; rasche Verwarnung oder Sanktionierung bei Verstößen.

Az.: III/2 734

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