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StGB NRW-Mitteilung 642/2000 vom 20.11.2000

Testgesetz für registergestützten Zensus

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW hat in einer Arbeitsbesprechung zu der Thematik des registergestützten Zensus folgendes mitgeteilt:

Eine Grundsatzentscheidung zum zukünftigen Zensus ist im März 1999 gefallen. Demnach erhält die EU für den Zensus 2001 nur vorhandene Daten, da ein Methodenwechsel zum registergestützten Zensus vom Bundesinnenministerium initiiert wurde. Voraussetzung zur Durchführung eines registergestützten Zensus ist ein Test zur Prüfung der Qualität der Register und zur Machbarkeit der Verfahren. Grundlage für diesen Test ist das offene Testgesetz (Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus – Zensustestgesetz (ZensTeG)), das noch verabschiedet werden muss.

Ziele des Zensustestgesetzes

Der Zensustest soll die Qualität der Melderegister überprüfen, indem er Mehrfachfälle, Über- und Untererfassungen herausfiltert und die Richtigkeit der Merkmale feststellt. Die herkömmlichen Wohnungsbefragungen sollen durch eine postalische GWZ abgelöst werden und anstelle der Haushaltebefragung wird eine Haushaltegenerierung praktiziert. Erwerbsstatistische Ergebnisse werden aus Registern gewonnen.

Testdesign für einen registergestützten Zensus

Alle Städte und Gemeinden sind in die Mehrfachfallprüfung involviert. Personensätze aus dem EMR für alle Personen mit Geburtsdatum 1. Januar, 15. Mai, 1. September oder mit unvollständig gespeichertem Geburtsdatum werden jeweils zum Stichtag und 4 Monate später an das LDS geliefert. Die Auswertung der EMR in bezug auf die Zahl der Deutschen bzw. Nichtdeutschen nach Status der Wohnung erfolgt zum Stichtag.

555 ausgewählte Gemeinden (davon 36 in NRW) nehmen am Test der Melderegister bezüglich der Über- oder Untererfassungen teil. Die Auswertung der EMR zur Zahl der gemeldeten Personen je Adresse und Liste aller Anstaltsgebäude erfolgt 4 Monate vor Stichtag. Name und Alter aller Personen, die an ausgewählten Adressen gemeldet sind werden einen Monat vor Stichtag an das LDS geliefert; Personensätze aus dem EMR für alle Personen, die an ausgewählten Adressen gemeldet sind werden jeweils zum Stichtag und 4 Monate später an das LDS geliefert.

222 der 555 ausgewählten Gemeinden (davon 18 in NRW) nehmen am Test der Verfahren (zusätzlich zum Test der Register) teil. Mit Hilfe des Verfahrenstestes werden Namen und Anschriften der Eigentümer und/oder Verwalter der Gebäude an ausgewählten Adressen festgestellt. Die Lieferung der Ergebnisse erfolgt 2 Monate vor Stichtag. Eine Erweiterung der Personensätze aus dem EMR für alle Personen, die an ausgewählten Adressen gemeldet sind, wird jeweils zum Stichtag und 4 Monate später an das LDS geliefert.

Weiteres Vorgehen

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Zensustestgesetz durch das Bundeskabinett war ursprünglich für Oktober vorgesehen. Diese Frist wird vermutlich nicht eingehalten. Nach Verabschiedung des Zensusgesetzes erfolgt dann die Information aller betroffenen Gemeinden, die am Test beteiligt sind und deren Rückmeldung von Ansprechpartnern. Die Datenlieferungen werden dann organisatorisch vorbereitet. Da sich die Verabschiedung des Zensustestgesetzes verschiebt, kann der derzeitige Stichtag der Erhebung, 21. März 2001, nicht eingehalten werden. Voraussichtlich wird dieser im September 2001 liegen.

Az.: I/2 050-19

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