Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 700/2003 vom 05.09.2003

Termine für die Haushaltsaufstellung

Aufgrund einiger Anfragen aus dem Mitgliedsbereich möchte die Geschäftsstelle die folgenden Termine bekannt geben, die für die Aufstellung der Haushalte in den Städten und Gemeinden von besonderem Interesse sind. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass wegen der verschiedenen Reformprojekte auf Bundesebene (Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform, Gemeindefinanzreform) sowohl auf Landesebene wie auch in den Städten und Gemeinden große Planungsunsicherheit herrscht, die in den nächsten Wochen auch noch nicht beigelegt sein wird.

Wie bereits in den Mitteilungen Nr. 560 vom August 2003 dargestellt, wird die Einbringung (1. Lesung) des Doppelhaushaltes und des Doppel-GFG/SBG 2004/2005 erst nach den Herbstferien sein. Als Termin steht nun der 12.11.2003 fest. Erst zu diesem Zeitpunkt werden den kommunalen Spitzenverbänden die ersten Proberechnungen zum GFG/SBG 2004/2005 zur Verfügung gestellt, die wir dann umgehend an die Mitgliedskommunen weiterleiten werden.

Am 23.09.2003 wird sich das Kabinett mit dem GFG/SBG 2004/2005 befassen.

Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes bzw. des Doppel-GFG/SBG durch den Landtag wird erst Anfang nächsten Jahres erfolgen. Insofern ist für das laufende Jahr nicht mehr mit endgültigen Zahlen zu rechnen, mit denen die Kommunen ihre Haushalte verabschieden könnten.

Der Bundestagsfinanzausschuss wird sich mit den Vorschlägen zur Gemeindefinanzreform voraussichtlich am 15.10.2003 befassen. Am 17.10.2003 wird wahrscheinlich die 2./3. Lesung der Gesetzentwürfe mit Beschlussfassung im Bundestag erfolgen (Hartz IV und Gewerbesteuer). Am 12.12.2003 ist voraussichtlich die letzte Möglichkeit einer Beschlussfassung des Bundestages über das Vermittlungsergebnis, es sei denn, eine Sondersitzung des Bundestages wird anberaumt. Am 19.12.2003 ist demnach die letzte Möglichkeit einer Beschlussfassung des Bundesrates, es sei denn, eine Sondersitzung wird anberaumt.

Az.: IV/1 902-01/1

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