Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 251/2012 vom 12.04.2012

Termine für Abschlagszahlungen zum GFG 2012

In Sachen der Abschlagszahlungen nach dem „GFG 2012“ hatte der StGB NRW seine Mitgliedstädte und —gemeinden durch Schnellbrief Nr. 43 vom 20.03.2012 unter Beifügung eines Erlasses des MIK NRW darüber unterrichtet, dass das Land diese Zahlungen auf Basis der 1. Modellrechnung vom Oktober 2011 vornehmen werde. Im Erlass des MIK NRW ist es dabei versehentlich zu einer Formulierung gekommen, die sich auf die Termine für die Abschlagszahlungen auswirkt. Im Schreiben des MIK NRW heißt es:

„Gemäß § 28 Abs. 7 GFG 2011 werden Abschlagszahlungen […] zu den im Gesetzentwurf GFG 2012 genannten Terminen geleistet.“

Korrekt muss es heißen:

„Gemäß § 28 Abs. 7 GFG 2011 werden Abschlagszahlungen […] zu den im GFG 2011 genannten Terminen geleistet.“

Konkret bedeutet dies, dass die Abschlagszahlungen bis auf Weiteres an folgenden Terminen geleistet werden:

  • ein Achtel der Zuweisungen 28. Januar (nicht 30. Januar) — mittlerweile erfolgt
  • ein Viertel der Zuweisungen 30. März (nicht 29. März) — mittlerweile erfolgt
  • ein Viertel der Zuweisungen 29. Juni (nicht 28. Juni)
  • ein Viertel der Zuweisungen 29. September (nicht 27. September)
  • ein Achtel der Zuweisungen 22. Dezember (nicht 20. Dezember)

Es wird um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei der Liquiditätsplanung gebeten.

Az.: IV/1 902-01/1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search