Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 181/2002 vom 05.04.2002

Telefonische Auskünfte aus dem Melde- und Gewerberegister

Die Geschäftsstelle weist aufgrund von Meldungen aus dem Mitgliederbereich darauf hin, daß vermehrt Unternehmen, die sich als Behörden ausgeben, Daten aus den Melde- und Gewerberegistern zu beschaffen versuchen. Die Stadt Steinfurt teilt z.B. mit, daß sich im letzten Jahr die telefonischen Anfragen von "Behörden" (gemeldet wird sich z.B. unter Landeskasse Hannover, BFA oder Jugendamt Dortmund) gehäuft haben, bei denen sich letztendlich herausstellte, daß es sich bei den Anfragern um Inkasso-Unternehmen handelte.

Bei Anfragern, die den Mitarbeitern nicht bekannt sind, oder bei Anrufen, bei denen die dienstliche Telefonnummer nicht im Display des Telefons erscheint, sind die Mitarbeiter der Stadt Steinfurt angehalten, sich durch Rückruf zu vergewissern, dass es sich bei der anfragenden Stelle tatsächlich um eine Behörde handelt.

Bei den Rückrufen wurden folgende Erfahrungen gemacht:

  • Die anfragende namentlich genannte Person gab es bei den von den Anfragern genannten Behörden nicht.
  • Die anfragende Person der "Behörde" war nicht bereit eine Rückrufnummer zu nennen, sondern wollte bei Nichtauskunft die Anfrage faxen. Ein Fax ist allerdings nie angekommen.
  • Bei einigen Anfragen wurde hier der Name der gesuchten Person festgehalten. Da die Auskunft telefonisch nicht erteilt wurde, erfolgte nach einiger Zeit (1-2 Tage) dann eine Faxanfrage zu dieser Person von einem bekannten Inkasso-Unternehmen in Leipzig.

Die Auskunftsersuchen dürften sich nicht auf die uns bekannten Kommunen beschränken. Insofern bitten wir um Beachtung.

Az.: I/2 110-10

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