Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 254/2018 vom 29.03.2018

Teilnahme städtischer Bediensteter an Betriebsprüfungen

Mit StGB NRW-Mitteilung vom 28.03.2018 hat der StGB NRW über ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.01.2018 (Az.: 1 K 2190/17 AO) berichtet. Mit seiner Prüfungsanordnung hatte das beklagte Finanzamt gegenüber dem klagenden Unternehmen die Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung u.a. für Gewerbesteuer angeordnet. Zugleich enthielt die Prüfungsanordnung die Mitteilung, dass die betroffene Stadt mitgeteilt habe, dass sie von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung nach § 21 Abs. 1 FVG Gebrauch mache.

Sie erhalte mit der Teilnahme die Möglichkeit, ihre Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Gewerbesteuer geltend zu machen. Diese beschränkten sich auf die Anwesenheit eines Gemeindebediensteten, der — abgesehen von einem ihm zustehenden Betretungsrecht und möglichen freiwilligen Mitwirkungsakten des Steuerpflichtigen — lediglich Informations- und Auskunftsrechte gegenüber dem Prüfer der Finanzverwaltung besitze.

Diese Praxis bestätigte das Gericht in seinem Urteil. Nach Angaben des Gerichts sind die Städte und Gemeinden vermehrt dazu übergegangen, im Rahmen der Betriebsprüfungspraxis so genannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten. Der StGB NRW bittet diesbezüglich um Mitteilung, welche Mitgliedskommunen von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht haben oder beabsichtigen, dies zu tun.

Az.: 41.6.5.4-002/002

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