Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 381/2004 vom 17.05.2004

Teilerfolg gegen ein "Rating" der Kommunen

Bundesfinanzminister Eichel hat in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände versichert, dass die Bundesregierung „alle Möglichkeiten im Rahmen der verbleibenden Verhandlungen bei Basel II und der Überarbeitung der EU-Eigenkapitalvorschriften zur Vermeidung regulatorischer Anrechnungsregelungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte ausschöpfen wird“. Damit hat ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände vom 9. März 2004 offenbar positive Wirkungen gezeigt. Darin hatten sich die kommunalen Spitzenverbände dafür eingesetzt, dass sich die deutschen Vertreter bei den Basel II-Verhandlungen mit mehr Nachdruck für die kommunale Forderung nach dem sog. „dauerhaften Partial Use“ einsetzen. Damit wäre es möglich, das Kreditrisiko mit Rücksicht auf die deutschen Finanzausgleichsmechanismen wie bisher mit „Null“ anzusetzen und so die günstigen Kommunalkreditkonditionen zu bewahren. Zwar hatten sich die Länder und BMF-Vertreter bereits unserer Forderung angeschlossen, jedoch wurde die „deutsche Position“ von den Vertretern Deutschlands im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel II) nicht mit Nachdruck vertreten. Dass dies künftig geschieht, sollte mit Hilfe des Bundesfinanzministers erreicht werden. Offenbar hat Herr Eichel aufgrund der Bemühungen von kommunaler Seite den Nachdruck für die „deutsche Position“ verstärkt. Im Einzelnen heißt es in dem Schreiben von Bundesfinanzminister Eichel:

„Für Ihr Schreiben vom 9. März 2004 zur vorgesehenen Behandlung von Kommunalkrediten und Interbankenforderungen im Rahmen der geplanten neuen internationalen Eigenkapitalstandards für Banken (Basel lI) danke ich Ihnen.

Ihre Sorge, die Neufassung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen könnte zusätzliche Belastungen für die kommunalen Haushalte infolge einer regulatorisch bedingten Verteuerung von Kommunalkrediten und außerdem von Interbankenforderungen bewirken, nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Die Bundesregierung setzt sich deshalb zusammen mit den Verhandlungsführern aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank bei Basel II für eine Regelung ein, welche die Beibehaltung der derzeitigen Anrechnungssätze für Kommunalkredite und Interbankenforderungen ermöglicht.

Gerne nutze ich die Gelegenheit, Sie über den aktuellen Stand der Beratungen zu diesem wichtigen Thema zu unterrichten. Entsprechend der ausgezeichneten Bonität der Bundesrepublik Deutschland soll der Anrechnungssatz in Höhe von 0 % für den Kommunalkredit auch weiterhin gelten. Soweit die Kreditinstitute den so genannten modifizierten Standardansatz künftig nutzen, werden keine nachteiligen Änderungen gegenüber dem derzeitigen Zustand eintreten. Der Gewichtungssatz von 0 % kann ebenfalls bei Anwendung der so genannten internen Rating-Ansätze zugrunde gelegt werden. Gegenteilige bankaufsichtrechtliche Vorgaben sind nicht geplant und wären angesichts der unzweifeIhaften Bonität der deutschen Kommunen auch nicht gerechtfertigt. Damit die Kreditinstitute, welche sich für interne Ratings zur Anrechnung ihrer Unternehmenskredite entscheiden, nicht zugleich einen kostenträchtigen Aufbau interner Rating-Systeme für den Kommunalbereich vornehmen müssen, hat die deutsche Seite bei den Verhandlungen zu Basel II die Forderung nach Festlegung einer permanenten Wahlfreiheit der Anrechnungsmethode erhoben (so genannter dauerhafter Partial Use). Hierüber hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bislang noch keine Entscheidung getroffen. Die bisherigen Reaktionen der übrigen Delegationen lassen ein positives Votum erwarten. Mit einem festen Ergebnis kann für den Sommer gerechnet werden. Außerdem hat die deutsche Seite das Anliegen nach einem dauerhaften Partial Use gegenüber der EU-Kommission, welche derzeit einen Vorschlag für eine Richtlinie zu den neuen Eigenkapitalvorschriften für die europäischen Institute vorbereitet, ebenfalls verdeutlicht. Auch hier gilt, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen ist.

Hinsichtlich der Behandlung von Interbankenforderungen konnte die deutsche Seite eine Regelung durchsetzen, welche die Beibehaltung des bisherigen Anrechnungssatzes von 20 % unabhängig von dem jeweiligen Rating für die Kredit nehmende Bank oder Sparkasse im Rahmen des Standardansatzes ermöglicht. Diese Regelung wird von einer Reihe von anderen Delegationen im Basler Ausschuss insofern als kritisch angesehen, als dass etwaige Bonitätsunterschiede der Institute unberücksichtigt bleiben. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, ist die Festlegung des Bonitätsgewichtes nach Maßgabe des jeweiligen externen Ratings als Alternative vorgesehen. Diese Alternative erscheint allerdings für die deutschen Banken und Sparkassen nicht passend und solI deshalb im Rahmen der nationalen Umsetzung von Basel II nicht berücksichtigt werden. Was die Anwendung interner Ratings auf Interbankenforderungen angeht, so setzt sich die deutsche Seite auch hier für eine Regelung zum dauerhaften Partial Use bei Basel II und der Neufassung der EU-Eigenkapitalvorschriften ein. Eine Entscheidung hierüber dürfte im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung für Kredite an staatliche Schuldner getroffen werden.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung alle Möglichkeiten im Rahmen der verbleibenden Verhandlungen bei Basel II und der Überarbeitung der EU-Eigenkapitalvorschriften zur Vermeidung regulatorischer Anrechnungsregelungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte ausschöpfen wird.“

Az.: IV/1 912-07

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