Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 320/1997 vom 20.06.1997

Teilbetreuung von Schulkindern im Rahmen der Jugendhilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ) hat anläßlich der 81. Arbeitstagung "Empfehlungen und Hinweise zur Tagesbetreuung von Schulkindern im Rahmen der Jugendhilfe" verabschiedet. Veränderungen der Lebenssituation von Familien und geänderte Lebensumwelten von Kindern erfordern eine immer größere Zahl von außerunterrichtlichen Angeboten für Schulkinder. Sie ist zwar allgemein akzeptiert, angesichts der finanziell schwierigen zeit der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz besteht die Gefahr, daß jegliche Bemühungen um einen Ausbau des Platzangebotes für Schulkinder zurückgedrängt bzw. vorhandene Hortangebote in den östlichen Bundesländern eingeschränkt werden. Eine Chance bietet hier die Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Eine verstärkte Zusammenarbeit liegt im Interesse beider Bereiche, denn es gilt, auf immer differenziertere Betreuungsbedürfnisse von Kindern zu reagieren und diese in einem ganzheitlichen Sinne wahrzunehmen.

Daneben ist jedoch auch eine Vernetzung und Weiterentwicklung der Angebote der Jugendhilfe notwendig. Neben dem weiteren Ausbau bzw. der Sicherung des klassischen Hortes werden als Folge von Flexibilisierung von Arbeitszeiten Angebote mit zeitlicher Teilversorgung an Bedeutung gewinnen. Gerade für ältere Schulkinder gilt es, andere Betreuungsformen als den Ganztagshort zu schaffen. Hier zeichnen sich Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Jugendfreizeitstätten, Spielhäusern, Kultur- und Nachbarschaftszentren und ähnlichen Einrichtungen ab. Diese bieten einen pädagogisch betreuten Mittagstisch an und zielen ansonsten auf die Teilnahme in allgemeinen Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten oder die ständige Bewältigung des weiteren Tagesablaufes ab. Die BAG LJÄ warnt in ihrem Papier aber auch vor Wildwuchs durch sozialpolitische Schnellschüsse und davor, keine von der Situation und den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten her ungeeignete Angebote zuzulassen. Wichtig ist es, auf Dauer angelegte Kooperationsbeziehungen zwischen verschiedenen Bereichen einer Schulkinderbetreuung zu fördern. Hier ist ein Zusammenwirken notwendig von kommunaler Jugendhilfeplanung auf der einen Seite, der Beratung und der Aufgabe des Schutzes von Kindern in Einrichtungen durch die Landesjugendämter auf der anderen Seite. Abschließend fordert die BAG LJÄ, Schulkinderbetreuung ebenso finanziell zu unterstützen, wie die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter.

Die Empfehlungen und Hinweise können unmittelbar bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Wilhelmshöher alle 157 - 159, 34121 Kassel, angefordert werden.

Az.: II/2

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