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StGB NRW-Mitteilung 283/1998 vom 05.06.1998

Technische Merkblätter zum Badewesen

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen und der Bundesfachverband öffentliche Bäder haben die Geschäftsstelle über das Erscheinen der nachfolgend beschriebenen neuen Merkblätter informiert:

1. Merkblatt 65.07 "Wasserattraktionen in Bädern - Bau und Betrieb" (Weißdruck)

Dieses Merkblatt wurde vom Arbeitskreis "Wasseraufbereitung" des Technischen Ausschusses erarbeitet. Es gibt Hinweise und Erläuterungen, wie die Anforderungen der DIN 19643 - Teil 1 - beim Betrieb von Wasserattraktionen eingehalten werden können. Das Merkblatt behandelt ausführlich die technischen und hygienischen Besonderheiten und macht diese durch insgesamt 12 Abbildungen anschaulich.

Es wird der besondere Hinweis gegeben, daß Wasserattraktionen nicht nur Auswirkungen auf die Aufbereitungstechnik haben, sondern auch Klimabedingungen und Inhaltsstoffe der Luft im Bad beeinflussen.

Der Preis für das Merkblatt beträgt 30,-- DM plus Versandkosten und Mehrwertsteuer. Für die Besteller des Blaudrucks ist der Weißdruck zu einem Sonderpreis von 15,-- DM erhältlich.

2. Merkblatt 25.05 "Sanierung von Beckenkonstruktionen" (Weißdruck)

Dieses Merkblatt wurde vom Arbeitskreis "Bäderbau" des Technischen Ausschusses erarbeitet. Es beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, vorhandene Becken zu sanieren. Im einzelnen werden Becken aus Beton, Stahlbeton und Edelstahl sowie die Auskleidung mit Folien, GFK und Fliesen und Platten in Verbindung mit Folienabdichtungen oder zementgebundenen Dichtschlämmen angesprochen.

Der Preis für das Merkblatt beträgt 30,-- DM plus Versandkosten und Mehrwertsteuer. Für die Besteller des Blaudrucks ist der Weißdruck zu einem Sonderpreis von 15,-- DM erhältlich.

3. Merkblatt 66.04 "Umsetzung der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (GUV 2.10 bzw. VBG 4) in öffentlichen Bädern - Gesetzliche Pflichten für die Betreiber" (Blaudruck)

In diesem Merkblatt werden die für die Badbetreiber ohne elektrotechnisches Fachpersonal wichtigen Paragraphen der VBG 4 bzw. GUV 2.10 erläutert. Die Unfallverhütungsvorschriften VBG 4 (Anwendung im privatwirtschaftlichen Bereich; Versicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften) und GUV 2.10 (Anwendung im öffentlichen Bereich) sind seit 04/79 bzw. 11/79 in Kraft und müssen angewendet werden.

Beide Unfallverhütungsvorschriften beschäftigen sich nicht nur mit der Regelung von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Fachkräfte, sondern auch mit nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Hilfskräfte (Laien) bzw. elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Das Merkblatt gibt Hinweise, wie Badbetreiber den Auflagen der UVVen entsprechen und enthält Empfehlungen über den Abschluß von Vereinbarungen mit Fachfirmen, sofern der Betreiber über keine Elektrofachkräfte verfügt.

Das Merkblatt ist als Blaudruck zum Preis von 20,-- DM plus Versandkosten und Mehrwertsteuer erhältlich. Der Weißdruck kostet nach der endgültigen Verabschiedung für die Besteller des Blaudrucks 10,-- DM.

Die genannten Entwurfsfassungen bzw. Arbeitsunterlagen können beim Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V., Postfach 34 02 01, 45074 Essen, bestellt werden.

Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e.V. erhalten einen Rabatt von 50 %.

Az.: IV/2 382-13

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