Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 810/2003 vom 16.10.2003

Technische Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes

Die technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes (TL-Streu), Ausgabe 2003, sind jetzt mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 18/2003 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt worden. Sie sollen den Lieferverträgen für die Beschaffung von Streustoffen für den Einsatz auf den Bundesfernstraßen zugrunde gelegt werden. Die ursprünglich in denTL vorgesehenen Grenzwerte für den Wassergehalt und den Anteil an tauwirksamer Substanz hatten zum Einspruch mehrerer Mitgliedstaaten der EU geführt, die durch die Festlegungen den Aufbau von Handelshemmnissen reklamierten. Der nun gefundene Kompromiß erfüllt sicher nicht alle Wünsche, es läßt sich aber mit ihm leben.
Die Lierferanten von Streustoffen sind verpflichtet, zur Beurteilung der Eignung der angebotenen Streustoffe eine Produktbeschreibung vorzulegen, in der die Einhaltung der Anforderungen der TL (neben den bereits genannten u.a. Körnung, chemische Zusammensetzung, Schwermetallgehalte, Festigkeit) bescheinigt wird. Mit denTL haben die Straßenbauverwaltungen der Länder und andere Beschaffer von Streustoffen eine sichere Basis, verschiedene Angebote mit voneinander abweichenden Eigenschaften miteinander zu vergleichen und in die Würdigung des Angebotspreises einzubeziehen.
Die Technischen Lieferbedingungen sind zum Preis von 10,40 Euro erhältlich beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, Fon: 02236/384639, Fax: 02236/384640, E-Mail:
info@fgsv-verlag.de, Internet: www.fgsv-verlag.de

Az.: III/1 640 - 21

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