Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 298/2009 vom 25.05.2009

Tauschbörse zum Konjunkturpaket II

Der Bund macht hinsichtlich der Quotierung der von ihm zur Verfügung gestellten Finanzierungshilfen im Rahmen des Konjunkturpakets II klare Vorgaben. 65 % sind für den Investitionsschwerpunkt Bildung, die übrigen 35 % für sonstige Infrastruktur zu verwenden.

Der individuelle Verteilungsschlüssel für jede Kommune wird durch die Förderbeträge vorgegeben, die sie für die einzelnen Investitionsschwerpunkte erhält. Diese Beträge sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Allerdings sieht das Zukunftsinvestitionsgesetz des Landes die Möglichkeit vor, die Gewichtungen zwischen den Kommunen zu verschieben. Danach können die Gemeinden (Gemeindeverbände) von der Aufteilung der Mittel entsprechend dem Zuweisungsbescheid abweichen, sofern das Verhältnis 65 zu 35 landesweit nicht verändert wird. Eine Abweichung erfordert eine schriftliche Vereinbarung mit einer anderen Gemeinde, die die Abweichung ausgleicht. Die Vereinbarung ist von der für die jeweilige Gemeinde zuständigen Bezirksregierung schriftlich zu bestätigen.

Da es für die Städte und Gemeinden nicht leicht sein wird, Tauschpartner zu finden, die über ein passendes spiegelbildliches Anforderungsprofil verfügen, bietet der Städte- und Gemeindebund NRW seit Februar 2009 eine Tauschbörse an. Sofern Sie an einem Austausch von Kontingenten interessiert sind, können Sie dies der Geschäftsstelle über die E-Mail-Adresse tauschpartner@kommunen-in-nrw.de mitteilen. Es reicht, anzugeben, aus welchem Investitionsschwerpunkt welche Summe angeboten wird („Biete 150.000 Euro aus dem Schwerpunkt Bildung“). Ferner bitten wir um Benennung einer Ansprechperson mit E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Zwischenzeitlich liegen 10 Einträge vor (Stand 14.05.2009). Eine Übersicht über die bisherigen Meldungen für die Tauschbörse ist im Internet-Angebot des StGB NRW unter www.kommunen-in-nrw.de (Rubrik „Information“, „Info nach Fachgebieten“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“) abrufbar.

Az.: IV/1 900-11

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