Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 248/2001 vom 20.04.2001

Task Force gegen Extremismus

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen ihres Aktionsprogramms gegen Rechtsextremismus angedacht, eine "Task-Force" als Ansprechpartner einzurichten, die sowohl Bürgern wie auch Vereinen und Behörden vor Ort, die sich im Kampf gegen Rechts auf sich gestellt und orientierungslos fühlen, Hilfestellung leisten sollen. Sie soll in Form eines Netzwerkes realisiert werden, das fachliche Kompetenz bündelt. Dieses Netzwerk soll landesweit über eine Telefonnummer, die nachhaltig veröffentlicht wird, erreichbar sein. Der über die Telefonnummer gefundene Ansprechpartner soll den Bedarf des Anrufenden ermitteln und entweder selbst oder über weitere Kontaktpersonen eine Verbindung zu den entsprechenden im Netzwerk aufgeführten Fachkräften und Institutionen schaffen. In Betracht kämen z.B. Psychologen, Soziologen, Juristen, Polizisten, Verfassungsschützer und Sozialarbeiter sowie kriminalpräventive Gremien oder ähnliche Einrichtungen, die je nach konkreter Lage sich vor Ort einer öffentlichen Diskussion stellen, ihr Wissen in die Vereine, Jugend- und Sozialarbeit einbringen und sonstige Kompetenzen vermitteln. Dabei soll den örtlich Verantwortlichen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.

Als zentrale Anlaufstelle wird das Call-Center der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt. Dieses benötigt, um seine Arbeit aufnehmen zu können, Informationen über fachspezifische Projekte und Ansprechpartner, an die das Call-Center den Anrufer bei entsprechenden Fragestellungen unmittelbar verweisen kann.

Soweit im Wirkungsbereich der Städte und Gemeinden einschlägige Projekte durchgeführt werden und dort das Interesse vorhanden ist, sich am Netzwerk zu beteiligen, könnten sich die Interessenten unmittelbar an die im Innenministerium Nordrhein-Westfalen eingerichtete Projektgruppe "Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus" unter der Tel.: 0211/871-2774 oder –3258 wenden.

Az.: I/2 106-01

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