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StGB NRW-Mitteilung 432/2012 vom 11.07.2012

Taschengeld für Bundesfreiwilligendienst steuerfrei

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.05.2012 den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Seit Veröffentlichung des Regierungsentwurfs waren insbesondere die vorgesehene Abschaffung der Steuerfreiheit der Bezüge von freiwilligen Wehrleistenden und Bundesfreiwilligendienst Leistenden umstritten. Zwischen den Ressorts konnte nun ein Kompromiss erzielt werden: 

  1. Der bisherige Wehrsold bleibt innerhalb der Bezüge für den Freiwilligenwehrdienst steuerfrei gestellt.
     
  2. Ferner wird das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (derzeit monatlich maximal 336 Euro) ebenfalls steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie zum Beispiel unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind steuerpflichtig.

 (Quelle: DStGB Aktuell v. 08.06.2012)

Az.: III/2 820-7

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