Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 205/2008 vom 04.03.2008

Tarifverdienste 2007 und Einkommensteueraufkommen

Die tariflichen Monatsgehälter der Angestellten erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2007 um +2,0 %, die tariflichen Stundenlöhne der Arbeiter stiegen sogar um +2,5 %.

Die höheren Tarifverdienste schlagen sich – in Kombination mit einer günstigen Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt – unmittelbar in einem höheren Lohnsteueraufkommen nieder, das knapp 80 % des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ausmacht. Die Zuwächse bei der Lohnsteuer führten zusammen mit Zuwachsraten der Zinsabschlagsteuer und der veranlagten Einkommensteuer im Jahr 2007 zu einer kräftigen Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Nach der jüngsten Haushaltsprognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände registrierten die Städte und Gemeinden (ohne Stadtstaaten) im Jahr 2007 ein um +15,2 % höheres Einkommensteueraufkommen (23,2 Mrd. Euro) in ihren Kassen als noch im Jahr 2006. Mit einem Zuwachs von +24,3 % (auf 1,6 Mrd. Euro) entwickelte sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Osten günstiger als im Westen (+14,6 % auf 21,6 Mrd. Euro).

Mit nur 1,6 Mrd. Euro ist das Niveau des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im Osten relativ geringer als im Westen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt in den Städten und Gemeinden der neuen Länder derzeit mit durchschnittlich 97 Euro je Einwohner bei etwa einem Drittel des Westniveaus. Dies ist zum einen auf die nach wie vor bestehenden Unterschiede im Lohnniveau – das Lohnniveau im Osten liegt bei etwa drei Viertel des Westniveaus – zurückzuführen aber auch auf deutlich geringere Vermögensbestände in den neuen Ländern (Zinsabschlagsteuer, veranlagte Einkommensteuer). Aufgrund der geringeren Basis schlagen sich Steuerrechtsänderungen (z.B. Mehreinnahmen aus der Abschaffung der Eigenheimzulage) im Osten relativ stärker in Aufkommensveränderungen nieder, was in den jüngsten Zahlen zum Ausdruck kommt (+24,3 %).

Az.: IV/1 921-03

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