Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 472/2003 vom 16.05.2003

Tariftreuegesetz

Im Herbst vergangenen Jahres haben sich die Finanzminister von Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen darauf geeinigt, eine Kosten-Leistungs-Rechnung in ihren Behörden einzuführen. Erste Ergebnisse einer Pilotstudie liegen vor. Danach gab es in Rheinland-Pfalz Finanzämter, bei denen sich die Einkommensteuerveranlagung als Minusgeschäft herausstellte - mit höheren Verwaltungskosten als Einnahmen. Als Bürokratiemonster ist seitens der Beamten der Finanzbehörden die im Jahr 2002 eingeführte Bauabzugssteuer bewertet worden. Das Finanzamt München II, das auch für die österreichischen und italienischen Baubetriebe zuständig ist, hat 2.250 Anträge auf Freistellung bearbeitet und lediglich 14 "problematische" Unternehmen festgestellt. Die Steuerbeamten sind zu dem Schluss gekommen, dass der Papierkrieg für die Freistellungsbescheinigungen dem Finanzminister alle drei Jahre, nach deren Ablauf die Freistellungsbescheinigungen erneuert werden müssen, 1,4 Mio. Euro kostet. Einen echten Ertrag bringt die Bauabzugssteuer kaum, weil sie im Regelfall auf die Steuerschuld der beauftragten Baufirmen angerechnet wird. Bayerns Finanzminister Kurt Falthauser hat diese Bilanz vor den Steuerbeamten wie folgt quittiert: "Wenn es so ist, wie Sie erhoben haben, dann muss man die Steuer streichen" (s. i.Ü. FOCUS 20/2003). Städte und Gemeinden können dem Finanzminister nur zustimmen und erwarten eine Initiative auf Abschaffung der sog. Bauabzugssteuer. Damit wird zugleich neben der beachtenswerten Einsparung auch absolut überflüssige Bürokratie abgeschafft.

Az.: II/1 608-00/2

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